…GebG bezieht sich nicht auf die Landesverwaltungsabgaben. Eine solche ist nur gegeben, wenn auch das jeweilige Bundesland entsprechende Maßnahmen setzt. Rz 1742: Zum Befreiungsvermerk auf den ausgestellten Dokumenten siehe Rz 64 f. Rz 1743: Wird ein gemäß § 35 Abs. 6 GebG gebührenfrei ausgestelltes Dokument einer…
…Ausschüttung, sondern als Rückzahlung der disponiblen Einlagen zu behandeln. Die Evidenzkontenstände werden jeweils zum Bilanzstichtag der Tochter angepasst. Beispiel: Die im Jahr 2016 mit einem Stammkapital von 35.000 € neu gegründete T GmbH schließt mit ihrer inländischen Muttergesellschaft M GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag ab, der…
…bei der Ermittlung der Innenfinanzierung erhaltene Einlagenrückzahlungen ebenfalls außer Ansatz. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Rückzahlung mehrstufiger Zuschüsse im Konzern auf dem Evidenzkonto wiederum systemkonform als Einlagenrückzahlung abgebildet wird. Die Bestimmung setzt voraus, dass eine Körperschaft von ihrer Tochtergesellschaft steuerlich eine Einlagenrückzahlung erhält…
…Vorauszahlung der Gebühr nach Abs. 2 zu verlangen. Rz 788: Die Behörde darf den Ausweis nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen. 10.20.5. Rückzahlung der Vorauszahlung der Erledigungsgebühr Rz 789: Entsteht keine Gebührenschuld für die Gebühr nach Abs. 2, ist die Vorauszahlung durch…
…Gebührenschuld entsteht (siehe Rz 539 ff). Die Behörde darf das Reisedokument nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen. 10.8.4. Rückzahlung der Vorauszahlung der Erledigungsgebühr Rz 539: Entsteht keine Gebührenschuld für die Gebühr, ist die Vorauszahlung durch das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu erstatten…
…Unrecht entrichtet, so kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (Adresse: Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten, Postfach 222, 1000 Wien) die Rückzahlung beantragt werden. Der Antrag ist bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde, zu…
B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…