RIS AI
6 Treffer411 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…erbrachte Selbstnachweise sind nach Maßgabe der abgabenverfahrensrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Ein nach Rechtskraft erbrachter Selbstnachweis stellt in der Regel einen Aufhebungsgrund gemäß § 299 BAO dar bzw. liegt allenfalls ein rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO vor. Rz 219: Wurde für die Erträge Kapitalertragsteuer abgezogen, hat nach …

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

… 200 Abs. 1 BAO) und ein Eintritt eines im Bescheid angeführten, in Betracht kommenden rückwirkenden Ereignisses (§ 295a BAO) ist dem für die Erhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Finanzamt anzuzeigen. 3.38.8. Schenkungsmeldung Rz 192: Für die Entgegennahme von Meldungen über Schenkungen unter Lebenden sowie…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…berücksichtigen die nachträgliche Änderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheides (im Sinn des § 295 Abs. 1 BAO), der Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses im Sinn des § 295a BAO, die nachträgliche Entscheidung der Hauptfragenbehörde über eine im angefochtenen Bescheid als Vorfrage (§ 116 BAO) beurteilte Rechtsfrage, neu hervorgekommene Tatsachen oder…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Änderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO (zB Anpassung eines Einkommensteuerbescheides an nachträglich geänderten Bescheid über die Feststellung von Einkünften), Abänderung nach § 295a BAO (Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses), Aufhebungen und neue Sachbescheide gemäß § 299 BAO, Wiederaufnahmen von Verfahren (und neue Sachbescheide) nach § 303 BAO, Wert-, Art-…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

… 3 Abs. 1 Z 2 QuRV noch nicht abgelaufen ist (auch ein mehrmaliger Vertreterwechsel pro Veranlagungszeitraum ist möglich); die rückwirkende Umgründung des Abgabepflichtigen oder des Vertreters; die betreffende Steuernummer wurde erst nach dem 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres erteilt. Die Anmeldung zur…

VPR 2021 Rz 72–731.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…