RIS AI
5 Treffer365 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1. Zessionen an Gebietskörperschaften Rz 1602: Nach § 33 TP 21 Abs. 2 Z 1 GebG unterliegen Zessionen an Gebietskörperschaften zur Sicherung rückständiger öffentlicher Abgaben nicht der Gebühr. 27.10.5.2. Zessionen zwischen bestimmten Instituten Rz 1603: Keiner Gebühr unterliegen nach § 33 TP 21 Abs…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…Krieg, eine humanitäre Katastrophe oder ein Versorgungsengpass. Keine außergewöhnlichen Umstände liegen vor, wenn - ohne Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die eine längere Frist rechtfertigen - ein Rückstand an Abgabenerklärungen aus früheren Veranlagungszeiträumen aufgebaut wurde, weil die Abgabetermine nicht eingehalten worden sind. 4. Anmeldung zur Quotenregelung Gemäß § 2 Abs…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

… restlicher Rückstand wird gestundet Beschwerde (strittig ist die Nachforderung) Beschwerdevorentscheidung 100.000 € (Gutschrift daher 20.000 €) Beschwerdezinsen von 20.000 € (ab Entrichtung bis zur Zustellung der Beschwerdevorentscheidung) Beschwerdevorentscheidung 80.000 € (Gutschrift daher 40.000 €) Beschwerdezinsen von 30.000 € (nur…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…0108), Mahnungen (zB VwGH 24.1.2000, 96/17/0339; VwGH 15.5.2000, 95/17/0458), Rückstandsausweise (zB VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141), Rechtsauskünfte gemäß § 90 EStG 1988 (zB VwGH 24.5.1993, 92/15/0037), Auskünfte nach dem Auskunftspflichtgesetz (zB VwGH…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.38.14. Rückstandsbescheinigung Rz 200: Die Ausstellung einer Rückstandsbescheinigung obliegt dem Finanzamt, das für die Erhebung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Abgabepflichtigen oder, wenn dieser eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit…