…die der Steuerpflichtige als Treuhänder hält, sowie Einkünfte aus Depots mit mehreren Depotinhabern (und/oder-Depots) ausgeschlossen. Rz 251: Die depotführende Stelle hat den Verlustausgleich für sämtliche bei ihr geführten Depots des Steuerpflichtigen durchzuführen (depotübergreifender Verlustausgleich). Es fließen dabei sämtliche auf verschiedenen Depots der Steuerpflichtigen…
3.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts Rz 447: § 4 VPDG enthält hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer…
3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…
… 8 VersStG 1953) D.6.1. Selbstberechnung Rz 1740: Der Versicherer (§ 7 Abs. 1 VersStG 1953) oder der Bevollmächtigte (§ 7 Abs. 1 und 2 VersStG 1953) hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates die motorbezogene Versicherungssteuer für den Anmeldungszeitraum…
…des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt zu entrichten. C.6.4. Festsetzung der Abgabe C.6.4.1. Allgemein Rz 1566: Auf Antrag des Steuerschuldners oder von Amts wegen kann nach Maßgabe des § 201 Abs. 2 BAO und muss nach Maßgabe des …
…Bestimmungen an die Meldestelle gemäß § 12 KMG vorgenommen, ist eine tatsächliche Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig und die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge hat entweder durch die inländische auszahlende Stelle im Wege des KESt-Abzugs oder im Wege der Veranlagung nach der pauschalen Methode des § 186 Abs…
…vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Rz 1700: Die Ausführungen in der Kraftfahrzeugsteuer zu Motordreirädern (siehe Rz 1502) und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (siehe Rz 1520) sind sinngemäß anzuwenden. D.4.5. Berichtigung der motorbezogenen Versicherungssteuer Rz 1701: Wurde zu viel oder zu wenig motorbezogene Versicherungssteuer entrichtet, hat der Versicherer gemäß …
…1.3. Kapitalertragsteuer 3.1.3.1. Abfuhr der Kapitalertragsteuer Rz 93: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten hinsichtlich der Abfuhr der Kapitalertragsteuer ist das Finanzamt zuständig, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist (§ 96 Abs. 2 EStG 1988). Dies…
…135/2013, und sonstige Rechtsträger, die Vermögen im Sinne von § 188 InvFG 2011 oder § 42 ImmoInvFG unmittelbar verwalten, definiert. Die Registrierung hat zumindest zwei Wochen vor der erstmaligen Übermittlung von Daten jeglicher Art schriftlich stattzufinden, wobei die in der Anlage 1 der FMV 2015 angeführten…
…4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer bzw. auf die Zuständigkeit zur Feststellung von Einkünften. 3.4.2. Entgegennahme…
5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…
3.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis) 3.1.1.4.5.1. Allgemeines Rz 214: Beim Nichtmeldefonds ist die Ausschüttung voll steuerpflichtig und die ausschüttungsgleichen Erträge sind nach den Vorgaben des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG…
…energiegemeinschaften.gv.at/downloads/das-leben-einer-energiegemeinschaft/) Es gibt drei Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen: Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG), Bürgerenergiegemeinschaft (BEG). 1.2. Leistungsfähigkeit und Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen Rz 3: Die Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen wird in…
…erlaubt (§ 79 KFG 1967). Diese einjährige Frist wird durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginnt bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen. Rz 42: Hat oder begründet ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich (z.B. durch Einbringung…
… 6 Abs. 5 Erdgasabgabegesetz). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Für die Erstattung der Erdgasabgabe auf der Grundlage des Internationalen Steuervergütungsgesetzes (IStVG) ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 7 IStVG). 3.23. Energieabgabenvergütung Rz 155: Für…
3.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen Rz 258: Werden Anteile an einem Investmentfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in der Einkommensteuererklärung (Beilage E1kv…
…Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe Zuständigkeitsregel gilt auch für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe (§ 12 Abs…
…daher nur festzusetzen, wenn die Anmeldung nicht eingereicht worden ist, oder, wenn sie sich als unvollständig oder unrichtig erweist. Die Festsetzung ist auch zusammengefasst für mehrere Monate in einem einzigen Bescheid zulässig. Rz 1171: Eine verspätete Abgabe einer Abgabenerklärung kann zu einem Verspätungszuschlag gemäß § 135…
…Sinne des jeweils einschlägigen Staatsvertrages bzw. einer sonstigen einschlägigen Rechtsgrundlage insoweit als "bevollmächtigter Vertreter" des Bundesministers für Finanzen anzusehen. Gewisse Aufgaben, die sich aus einem Staatsvertrag oder einer anderen einschlägigen Rechtsgrundlage ergeben, behält sich der Bundesminister für Finanzen allerdings vor, nämlich die Betreuung der Liste…
…dann, wenn die ihre Tätigkeit neu aufnehmenden Abgabepflichtigen an und für sich in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen (zB Privatstiftungen, Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Unternehmen, die durch einen Umgründungsvorgang neu entstehen und bereits von Beginn an die Grenzen des § 61 Abs. 1…