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9 Treffer466 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1520–153027.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sind die Einverleibungsbewilligung und die Reallast. Eine Einverleibungsbewilligung ist die bloße Einwilligung des Grundstückseigentümers, dass auf seiner Liegenschaft ein Pfand einverleibt werden könne. Die Reallast ist die Verpflichtung des jeweiligen Grundeigentümers zu einer positiven Leistung zu Gunsten des Berechtigten. Die Einverleibungsbewilligung und die Reallast unterliegen…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Ist die Verbindlichkeit unbestimmt und kann deren Betrag auch nicht annähernd festgesetzt werden, bildet der Wert der Hypothek (Wert des Pfandgegenstandes, das ist der gemeine Wert der Pfandliegenschaft) die Bemessungsgrundlage. Dabei sind im Range vorgehende Hypotheken zu berücksichtigen. Bei Höchstbetrags-(Maximal-)Hypotheken bestimmt sich die…

GebR 2025 Rz 550–55410.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Namens oder der Firma des Anmelders oder Rechtsinhabers, Anträge auf Änderung des Anmelders oder Rechtsinhabers, auf Eintragung oder Löschung einer Lizenz oder Lizenzübertragung, eines Pfandrechtes oder eines sonstigen, insbesondere dinglichen Rechtes, sowie Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, je Antrag | 40 Euro |…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Hauptgeschäftes dienen Rechtsgeschäfte, die die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers auf das Vermögen des Schuldners oder dritter Personen zur Befriedigung einer Forderung erweitert. Typische Sicherungsgeschäfte sind Bürgschaften, Pfandbestellungen oder Zessionen. Rz 1113: Der Erfüllung eines Hauptgeschäftes dienen in erster Linie Verfügungsgeschäfte, das sind Rechtsgeschäfte, die unmittelbar auf…

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…I Nr. 34/2015, Genussscheinen und Gewinnschuldverschreibungen angelegt werden. Mindestens 30% des Fondsvermögens müssen in Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen, Bundesschatzscheinen angelegt werden. Höchstens 10% des Fondsvermögens dürfen in Anteile an Immobilienfonds gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG oder Anteile an Immobilienfonds, die von einer Verwaltungsgesellschaft…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ist, dass der in § 12 BUAG geforderte Pfändungsschutz für Leistungen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gegeben ist. Im Sinne von § 96 GMSG wäre durch diesen Pfändungsschutz die BUAK als Treugeber und somit als (weiterer) Kontoinhaber anzusehen. Die BUAK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…gegen eine Pfändung (§ 14 AbgEO) erhoben haben oder zu erheben beabsichtigen oder gemäß § 33 AbgEO ein besseres Pfandrecht an einer finanzbehördlich gepfändeten Sache behaupten. Die Einsichtnahme dieser Personen in die Akten hat sich unter Bedachtnahme auf § 48a BAO in der Regel auf das Pfändungsprotokoll zu…

GebR 2025 Rz 1118–113016. Gebührenbefreiungen (§ 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebührenfreiheit nach § 20 Z 5 GebG hinweisen; nicht mit sämtlichen in der Pfandurkunde als Kredit- oder Darlehensnehmer angeführten Personen - mit jedem Kredit- oder Darlehensnehmer einzeln oder mit allen Personen gemeinsam - ein Kredit- oder Darlehensvertrag iSd § 20 Z 5 GebG vorliegt. 16.3. Amtlicher Gebrauch von…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…oder des Betriebspensionsgesetzes - BPG, BGBl. Nr. 282/1990 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2015; die Pfandbriefbank (Österreich) AG; Verwaltungsgesellschaften im Sinne des Investmentfondsgesetzes 2011 - InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 117/2015…