…1.3. Besteuerung der Mitglieder Rz 129: Einzelne Teilnehmer (Prosumenten) der EEG haben die Einnahmen, die sie aus der EEG für die Nutzung des Überschussstroms (Lieferung von Strom/Erlöse aus der Nutzungsvereinbarung) erhalten, steuerlich zu erfassen und unter den allgemeinen Voraussetzungen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer…
…Verfügung. Anlagen der Mitglieder (Prosumenten): Die Energiegemeinschaft mietet/pachtet die Erzeugungsanlage, 100% des Energieertrags steht der Energiegemeinschaft zur Verfügung. Anlagen der Mitglieder (Prosumenten): Die Erzeugungsanlage bleibt im Eigentum des Energiegemeinschaft-Teilnehmers: zivilrechtliche Vereinbarung (zB Nutzungsvereinbarung, Vorrecht der zugeordneten Strommenge) erforderlich. Volleinspeisung: gesamter produzierter Strom steht…
27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…