RIS AI
8 Treffer459 msnur geltende Fassungen
2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…einen Schaden einzustehen ist. Es handelt sich daher nicht um Entgelt für eine Leistung, denn ein Leistungsaustausch liegt nicht vor. Beispiele: Schadenersatz für die Nichterfüllung eines Kaufvertrages, Versicherungsentschädigungen. Für Zwecke der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht liegt ein Umsatz (unechter Schadenersatz) vor, wenn dem Entgelt eine…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…entspricht und daher bei Nichterfüllung der Quote sämtliche übrig gebliebenen Steuernummern ausgeschieden werden. Spiegelbildlich sieht auch § 5 Abs. 3 QuRV vor, dass das Finanzamt die Steuernummer eines Abgabepflichtigen infolge einer (anlassbezogenen) Abberufung mit einer verfahrensleitenden Verfügung ohne Setzung einer Nachfrist aus der Quotenregelung ausscheiden muss…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…16.12.1991, 90/15/0142). Rz 1415: Im Rahmen einer Bankgarantie verpflichtet sich die Bank im Auftrag ihres Kunden zu einer Leistung an einen Dritten für den Fall, dass diese nicht vom Kunden der Bank erbracht wird. Typischerweise wird dabei vereinbart, dass die Bank…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

…die Feststellung betrieblicher Einkünfte enthalten. Zum Abgabetermin 5 wurde die Quote zu 100% erfüllt. Mögliche Vorgehensweise des zuständigen Finanzamtes: Nach Abgabetermin 2 verwarnt das Finanzamt den Vertreter hinsichtlich der Nichterfüllung des insgesamt geforderten prozentuellen Anteils der Quotenerklärungen in Höhe von 40%. Außerdem ruft es sämtliche…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…die Belegentgegen- und Belegmitnahmepflicht keine (finanz-)strafrechtlichen Konsequenzen. Allerdings besteht im Rahmen einer durchgeführten Kontrolle eine Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers, deren Nichterfüllung eine Finanzordnungswidrigkeit iSd § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG darstellen kann. Beispiel: Verweigerung der Auskunft darüber, ob ein Beleg ausgestellt wurde. Bundesministerium für Finanzen…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis zulässig, dass das Rechtsgeschäft zivilrechtlich nicht zustande gekommen ist (nichtige Rechtsgeschäfte). Rz 1008: Den Beweis, dass das Rechtsgeschäft tatsächlich nicht zustande gekommen ist…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…