…wenn ein OGAW, der in einem anderen Mitgliedstaat bewilligt worden ist, nicht in Form eines Sondervermögens, sondern in Trustform oder in Satzungsform gebildet worden ist (§ 140 InvFG 2011). Es handelt sich in solchen Fällen in steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Hinsicht um ausländische Fonds (siehe Rz 91…
…gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) auch alternative Investmentfonds (AIF). Die Rz 542 bis 548 und 549 bis 552 gelten vollumfänglich im Hinblick auf AIF. Rz 570: Alternative Investmentfonds unterliegen im Gegensatz zu den klassischen Investmentfonds im Sinne von OGAW nicht der Limitierung auf Einkünfte aus…
…ab, von welcher Behörde die Bewilligung erfolgte und die primäre Aufsicht wahrgenommen wird. Ein ausländischer OGAW liegt daher nur dann vor, wenn dieser nicht von der FMA bewilligt wurde. Davon sind, unabhängig von der Rechtsform, alle OGAW erfasst, die von einem anderen Mitgliedstaat gemäß Art…
… 2 Abs. 1 Z 1 lit. a AIFMG). Das AIFMG setzt damit die AIFM-RL um, deren Fokus die Schaffung einheitlicher Standards für die Manager (AIFM) nicht bereits regulierter bzw. harmonisierter Fonds (vgl. § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b AIFMG) ist. Ein AIFM (Verwalter…
…1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 Rz 52: Das InvFG 2011 enthält auch Regelungen für Fonds, die nicht den Anforderungen der geltenden OGAW-RL entsprechen. Diese Fonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 sind im 3. Teil…
…AIF in Immobilien unter die Bestimmungen des AIFMG fällt (siehe Rz 87 ff). Umgekehrt liegt nicht bei jedem AIF in Immobilien automatisch ein Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG vor. Rz 85: Immobilienspezialfonds sind keine OGAW im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG…
…eine KESt-Auszahlung vorzunehmen, besteht nicht für ausländische Investmentfonds und AIF gemäß AIFMG, weil § 58 Abs. 2 InvFG 2011 nur auf inländische Investmentfonds (OGAW und AIF iSd § 3 InvFG 2011) anwendbar ist. Rz 170: Die Basis für die Auszahlung der Kapitalertragsteuer setzt sich somit zusammen…
…Bereich werden nunmehr auch auf Fondsebene nicht realisierte Wertsteigerungen/Wertverluste steuerlich erfasst. Auch die Auszahlung auf Verlangen des Anteilinhabers unter Rückgabe des Anteilscheines gemäß § 55 Abs. 2 InvFG 2011 ist als Veräußerung zu werten und steuerbar. Die sich ergebende Wertsteigerung bei Abwicklung eines OGAW gemäß …
…zwingend thesaurierenden Fonds (§ 170 InvFG 2011). Ausschüttungen aus einem Pensionsinvestmentfonds sind nicht zulässig. Weiters wird auch keine Kapitalertragsteuer ausgezahlt ("Vollthesaurierer"). Rz 61: Für Pensionsinvestmentfonds gelten besondere Veranlagungsvorschriften (§ 171 InvFG 2011). Das Fondsvermögen kann grundsätzlich aus denselben liquiden Finanzanlagen bestehen, die auch für einen OGAW erworben…
…ausländischer Investmentfonds, der weder ein OGAW noch ein AIF ist, muss sein Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung veranlagen. Dabei ist die Art des Vermögens, in das investiert wird, völlig unerheblich. Durch dieses Kriterium soll eine vergleichbare Anknüpfung wie bei inländischen Fonds im Sinne des §…
…58 Abs. 2 InvFG 2011 angeführten Bedingungen (zB Vorliegen von KESt-Befreiungserklärungen) mit entsprechender Nachweisführung durch die den OGAW verwaltende Verwaltungsgesellschaft entfallen. Rz 354: Wenn ein inländischer Fonds eine Auszahlung in Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden KESt vornimmt (insbesondere bei thesaurierenden Publikumsfonds), ist…
…Euro nicht übersteigen. In diesem Fall sind die Verwalter eines solchen Fonds unterhalb des Schwellenwertes des § 1 Abs. 5 AIFMG tätig. Unterhalb der 500 Mio.-Grenze gilt das AIFMG nur sehr eingeschränkt bzw. bloß bei freiwilliger Beantragung einer Konzession. Für die Besteuerung eines geschlossenen Fonds…
…unterscheiden, wobei letztere für die Vornahme des KESt-Abzuges entscheidend ist (siehe Rz 160). Rz 40: Während die Verwaltungsgesellschaft die Vermögenswerte eines OGAW zu managen hat, trägt die Depotbank die Verantwortung für die Verwahrung der Anlagewerte des Fondsvermögens und die technische Abwicklung der Veranlagungsgeschäfte bzw…
…sofern nichts anderes bestimmt ist, als Überbegriff für sämtliche Organismen und Rechtsgebilde verwendet, die in den Anwendungsbereich der §§ 186 bis 188 InvFG 2011 fallen. Das sind überblicksartig: In- und ausländische Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (in der Folge "OGAW") sowie bestimmte Alternative Investmentfonds iSd…
…Europäische Risikokapitalfonds (European venture capital funds - EuVECA) ist die EU-Verordnung 345/2013. EuVECA sind alternative Investmentfonds (AIF), deren AIFM in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist und die ihr Kapital zu mindestens 70% in Unternehmen investieren, die zum Investitionszeitpunkt nicht für den Handel an einem…
…FMA einzugreifen. 2.1. Inländische Fonds 2.1.1. Allgemeines Rz 25: Inländische Investmentfonds im Sinne des § 186 InvFG 2011 können sein: 1.Kapitalanlagefonds gemäß § 3 Abs. 2 Z 19 InvFG 2011 a)OGAW in Form eines Sondervermögens gemäß § 2 Abs. 2 InvFG 2011…
…Abs. 2 Z 3 InvFG 2011) zu erhöhen sind. Ausschüttungen aus Nichtmeldefonds unterliegen in voller Höhe der Besteuerung und verändern die Anschaffungskosten nicht. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1…
…1 Z 2 EStG 1988. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. Die Einkünfte aus der Ausschüttung sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 898 einzutragen. 4.1.1.4…
…1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat…
…wie zB einen Trust, dem keine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt wird, dann gilt der Fonds nicht als im anderen Staat ansässig und genießt keine Abkommensberechtigung. Gilt der ausländische Immobilieninvestmentfonds im ausländischen Steuerrecht als Steuersubjekt und befinden sich seine Anteile im Streubesitz, dann ist er auch im abkommensrechtlichen…