2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…
27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…
…hat, liegt eine Bedingung vor, die auf das Entstehen der Gebührenschuld keinen Einfluss hat. Beispiel 3: Der Einwand, dass bei Abschluss eines Mietvertrages von der Voraussetzung ausgegangen wurde, seine Gültigkeit hänge vom Erwerb des Mietgegenstands durch die Vermieterin ab, weshalb ein aufschiebend bedingter Vertrag vorliege…
…um das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld (VwGH 20.4.1989, 89/16/0009). Die Haftungsschuld ist demnach vom Entstehen einer persönlichen Gebührenschuld beim Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) abhängig. Die abgabenrechtliche Haftung setzt zwar den Bestand einer Schuld voraus, es ist jedoch nicht erforderlich…
…den Bestimmungen des BWG. Zum Beispiel gelten Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekassen nach dem BMSVG als Kreditinstitute. 27.10.5.3. Zessionen zu Factoringverträgen Rz 1605: Zessionen von Forderungen zur Erfüllung eines Factoringvertrages jeglicher Art unterliegen nicht der Gebühr. Dies gilt unabhängig davon, ob der Factoringvertrag…
…Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht sowie Erlassung von Haftungsbescheiden [zB VwGH 6.8.1996, 93/17/0093; VwGH 24.6.2010, 2010/16/0014].) und zwangsweise Einbringung (vgl. zB VwGH 25.4.1996, 96/16/0068) sowie die Androhung und Festsetzung von Zwangsstrafen (VwGH 9…
…27.4.1.4. Garantievertrag Rz 1414: Ein gebührenfreier Garantievertrag liegt vor, wenn der Garant eine gegenüber der Hauptschuld selbständige - und damit von deren Bestehen unabhängige (nicht akzessorische) - Haftung für die Leistung durch einen Dritten übernimmt. Für eine Garantie ist wesentlich, dass in der Erklärung…
…692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe (siehe Rz…
1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…
…einzelne zum Pfand bestellte Liegenschaft gegeben, da jeder Eigentümer seine Liegenschaft zum Pfand bestellt. Rz 1533: Werden von einem Eigentümer zwei oder mehrere Liegenschaften für eine oder mehrere Verbindlichkeiten einem Gläubiger in einer einzigen Urkunde zum Pfand bestellt (Simultanhypothek), ist die Gebühr nur einmal zu…
31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…
… 212 BAO) für Umsatzsteuervorauszahlungen Antrag auf Nachsicht (§ 236 BAO) von Umsatzsteuervorauszahlungsschuldigkeiten Antrag auf Rückzahlung (Umbuchung, Überrechnung) aus sich ergebender Guthaben von Umsatzsteuervoranmeldungen Anbringen betreffend Nebenansprüche zu Umsatzsteuervorauszahlungen (Umsatzsteuerzinsen, Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Verspätungszuschläge) Beantwortung von Bedenkenvorhalten oder Ergänzungsaufträgen betreffend Umsatzsteuervoranmeldungen nicht umfasst ist zB: Einbringung der…
…2. Unmittelbare Abhängigkeit Die Höhe einer Abgabenschuldigkeit hängt insbesondere bei einer Beschwerde gegen einen Abgabenbescheid, einen Haftungsbescheid, einen Widerrufsbescheid betreffend Nachsicht, Löschung oder Entlassung aus der Gesamtschuld unmittelbar von der Erledigung der Bescheidbeschwerde ab. 2.3.3. Mittelbare Abhängigkeit Beispielsfälle: Abhängigkeit von einem Verfahrensbescheid, auch…
…mit 30 Tagen 29/30 der Monatssteuer zu entrichten. 3)Bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges beispielsweise am 20. eines Monats ist die Höhe der Steuer gleichfalls von dem Umstand abhängig, wie viele Tage der betreffende Monat hat. 4)Zulassung eines Sattelzugfahrzeuges (höchstes zulässiges Gesamtgewicht 9 Tonnen…
…Rechtsanwalt, Steuerberater) werden durch § 13 Abs. 3 GebG zu Gesamtschuldnern mit den von ihnen Vertretenen. Rz 198: § 9 Abs. 2 BAO (reduzierte Ausfallhaftung der Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder für Handlungen in Ausübung des Berufes bei der Beratung in Abgabensachen) hindert die Abgabenbehörde nicht an der…
10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…
…Abs. 1 Z 1 oder 2 oder § 12a NoVAG 1991 neuerlich zu einer Zulassung im Inland kommt oder eine Zulassung vorzunehmen wäre. Rz 753: Wird bei einer Tageszulassung der Zeitraum von drei Monaten überschritten, dann entsteht die Steuerschuld mit dem Tag der Überschreitung dieser Frist…
…Zeitpunkt zu prüfen, ob sich daraus weitere steuerliche Konsequenzen ergeben (zB das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung oder einer verdeckten Einlage). Die bloße Wertberichtigung einer Verrechnungspreisforderung (zB aufgrund von Uneinbringlichkeit) kann keine verdeckte Einlage oder verdeckte Ausschüttung bewirken. Dies vermag erst ein kompletter Verzicht, sofern dieser…
…als Teil des Entgelts anzusehen. Rz 1589: Bemessungsgrundlage ist jenes Entgelt, welches der Zedent vom Zessionar oder von einem Dritten für den Zessionar für die abgetretene Forderung entweder tatsächlich erhält oder vereinbarungsgemäß erhalten soll. Dieses Entgelt wird als Zessionsvaluta bezeichnet. Rz 1590: Bestätigt der Zedent…