3.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts Rz 447: § 4 VPDG enthält hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer…
3. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten 3.1. Allgemeine Dokumentationsvorschriften 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 402: § 124 BAO sieht vor, dass derjenige, der nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen…
…Kontoinhaber durch seinen Ansässigkeitsstaat zugeteilt wird. Eine von der Finanzverwaltung eines teilnehmenden Staates ausgestellte Umsatzsteueridentifikationsnummer kommt nicht als Steueridentifikationsnummer in Betracht. Im Falle mehrerer Ansässigkeitsstaaten ist für jeden dieser Ansässigkeitsstaaten die entsprechende Steueridentifikationsnummer anzugeben. Die Steueridentifikationsnummer ist nur von meldepflichtigen Personen iSd § 89 GMSG, dh…
…Aushöhlung der nationalen Steuerbemessungsgrundlagen herbeizuführen. Siehe dazu im Detail das BMF-Informationsschreiben zur Anwendung des EU-MPfG (Info des BMF vom 21.10.2020, 2020-0.675.748). Rz 496: Meldepflicht liegt gemäß § 5 Z 7 bis 9 EU-MPfG vor, wenn es sich um…
5. Meldung der steuerlichen Daten 5.1. Grundlegende Meldesystematik Rz 457: Damit Einkünfte aus einem Fonds korrekt besteuert werden können, sehen die Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor…
5.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015 Rz 466: Nach den Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 lit. c InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 lit. c ImmoInvFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, folgende Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens durch Verordnung…
…Komplexität der Geschäftstätigkeit des meldenden Finanzinstitutes Rechnung zu tragen. Die für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Meldung gemäß § 3 maßgeblichen Prozesse sind im Rahmen der Kontrollmaßnahmen zu überprüfen und beinhalten die stichprobenartige Überprüfung der meldepflichtigen Finanzkonten, der Kunden, für die keine Meldung erstattet wurde…
…ist oder mehrere Rechtsträger sind. 5.2. Überprüfungspflichtige und meldepflichtige Konten (§§ 34 bis 36 GMSG) Rz 32: Im Gegensatz zu bestehenden Konten natürlicher Personen wird für die Meldepflicht von bestehenden Konten von Rechtsträgern eine Wertgrenze vorgesehen. Wenn ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers zum Stichtag 30…
…Kontoinhabers bzw. der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften Informationen einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten Unterlagen oder öffentlich verfügbaren Informationen stellt das meldende Finanzinstitut fest, dass es sich um eine nicht meldepflichtige Person handelt (§ 89 GMSG). Das Konto…
…eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen ist. Die Pflicht wird verletzt, wenn der Bericht nicht fristgerecht oder meldepflichtige Punkte der Anlage 1-3 nicht oder unrichtig übermittelt werden. 3.2.3.6. Automatischer Austausch der länderbezogenen Berichte Rz 473: Die §…
…GMSG betreffend Staaten, die teilnehmende Staaten gemäß § 91 Z 1 und Z 3 GMSG sind. Zusätzlich übermitteln meldepflichtige Finanzinstitute dem zuständigen Finanzamt die oben angeführten Informationen auch bezüglich teilnehmender Staaten gemäß § 91 Z 2 GMSG, welche alle erforderlichen Voraussetzungen für den reziproken Informationsaustausch iSv § 7…
…dass der Bundesminister für Finanzendie zuständige Behörde im Rahmen von Überprüfungshandlungen Zugang zu den Dokumenten hat, auf die sich das meldende Finanzinstitut und der Dienstleister für die Erfüllung der Sorgfalts- und Meldepflichten stützen (FAQ 1416 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. II-VII). 2.3…
5.14. Veröffentlichung der Meldungen Rz 484: Nach § 5 Abs. 1 FMV 2015 hat die Meldestelle gemäß § 12 KMG die Meldefonds mit den für ihre ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten samt der nach den Ermittlungsvorgaben des Bundesministeriums für Finanzen ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung sowie das Meldedatum im…
…einer solchen Änderung der Gegebenheiten - je nachdem, welches Datum später ist - durchführen: Hinsichtlich der Einstufung, ob der Kontoinhaber eine meldepflichtige Person ist, muss das meldende Finanzinstitut entweder eine neue Selbstauskunft oder eine schlüssige Erklärung sowie gegebenenfalls Unterlagen, die die Plausibilität der bisherigen Selbstauskunft oder der…
…Drittstaaten ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten ermöglicht wird. 1.2. Anwendung der Meldepflichten (§ 2 GMSG) Rz 2: Die Bestimmungen des GMSG betreffend die Identifikation von meldepflichtigen Konten und die Meldung der entsprechenden Finanzinformationen sind ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden. So ist etwa in …
7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…
…in vertretbarer Weise feststellt, dass es sich bei dem Kontoinhaber nicht um eine meldepflichtige Person handelt, kann das meldende Finanzinstitut diese Feststellung daher zuerst durchführen. Kommt das meldende Finanzinstitut zu dem Schluss, dass der Kontoinhaber eines neuen Kontos keine meldepflichtige Person ist, wird vom Finanzinstitut…
25. Anzeigepflicht (§ 31 GebG) 25.1. Gebührenanzeige 25.1.1. Gegenstand der Gebührenanzeige Rz 1199: Gegenstand der Anzeigepflicht ist grundsätzlich das gebührenpflichtige Rechtsgeschäft, sofern für das Rechtsgeschäft eine Hundertsatzgebühr bescheidmäßig festzusetzen ist. Rz 1200: Keine Pflicht zur Anzeige der einzelnen Urkunden über das Rechtsgeschäft besteht…
…aktuell ist, wenn Nachrichten an diese Adresse als nicht zustellbar retourniert werden (Sec. III Rz 9 CRS-Kommentar). Das meldende Finanzinstitut kann eine meldepflichtige Person jedenfalls als in einem Staat steuerlich ansässig behandeln, in dem die Adresse liegt, wenn die in den Unterlagen erfasste aktuelle…
…in einem teilnehmenden Staat "ansässig", wenn es der Hoheitsgewalt dieses teilnehmenden Staats untersteht. Das bedeutet, dass der teilnehmende Staat die Meldepflichten des Finanzinstituts durchsetzen kann. Im Allgemeinen untersteht ein Finanzinstitut, wenn es in einem teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist, der Hoheitsgewalt dieses teilnehmenden Staats und…