…10.1. Allgemeines Rz 1150: Bei der Lieferung (steuerbare Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 oder 4 NoVAG 1991) muss der Unternehmer dem Abnehmer des Kraftfahrzeuges (z.B. auch Leasingunternehmen) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass er die Normverbrauchsabgabe berechnet und abführt. SieAuch…
…der Großhändler liefert weiter an den Einzelhändler und dieser an ein Leasingunternehmen. Für Generalimporteur und Großhändler ergibt sich keine Normverbrauchsabgabepflicht. Diese liefern das Kraftfahrzeug an einen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung. Die Lieferung des Einzelhändlers an das Leasingunternehmen ist steuerpflichtig. Beispiel 2: Ein österreichischer Generalimporteur liefert…
…iVm § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 im Wege der Vergütung von der Normverbrauchsabgabe befreit (siehe Rz 690). ein Leasingunternehmen: Das Leasingunternehmen als Erwerber. einen Fahrzeughändler: Der Fahrzeughändler als Erwerber, wenn die Lieferung an ihn der Umsatzsteuer unterliegt. eine Mietwagenfirma: Die Mietwagenfirma als Erwerber…
…Zulassungsbesitzer (siehe dazu Rz 1271). B.12.10.3. Lieferung/Verbringung nach Beendigung der gewerblichen Vermietung Rz 1274: Vergütungsberechtigt ist der gewerbliche Vermieter als zivilrechtlicher Eigentümer des Kraftfahrzeuges (in- und ausländisches Leasingunternehmen), wenn dieses während oder nach Ablauf der gewerblichen Vermietung im Inland durch den…
…Endkunde | FA | zuständiges Finanzamt | FH | freier Händler (kein Vertragshändler) | GF | Gebrauchtfahrzeug | GI | Generalimporteur | LU | Leasingunternehmen | LN | Leasingnehmer | NF | Neufahrzeug | VF | Vorführkraftfahrzeug | VH | Vertragshändler Übersiedlungsgut siehe Import bzw…
27.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An…