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KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…im Feld P1 "Hubraum". Er wird in cm³ (Kubikzentimeter) angegeben. Invalidenkraftfahrzeug Rz 13: Ein Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h bei einer Belastung von 75 kg, das nach seiner Bauart und…

KfzBStR 2021 Rz 500–511B.2. Kraftfahrzeuge (§ 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die jeweilige Einordnung laut den Fahrzeugpapieren abzustellen. Nur in jenen Fällen, in denen für ein Kraftfahrzeug noch keine Einteilung in eine Klasse getroffen wurde oder sich die Einteilung als falsch erweist, sollen die Vorgaben für die Einteilung in Klassen nach § 3 KFG 1967 sinngemäß gelten…

KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Position 8703 fallen schließlich auch Sonderfahrzeuge wie z.B. Wohnmobile. Rz 551: Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaut bzw. seiner Beschaffenheit nach dazu bestimmt ist ein Kraftfahrzeug, das (nach der Intention des Herstellers) überwiegend für die Personenbeförderung entwickelt wurde. Diese Intention kommt daher einerseits durch die Erfüllung…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Malusgrenzwert, Malusbetrag sowie beim Höchststeuersatz siehe Rz 927. Rz 906: Wird bei einem Kraftfahrzeug der CO2-Ausstoß von 253 g/km überschritten, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 253 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 50 Euro je g/km. Beispiel: 315…

KfzBStR 2021 Rz 919–924B.6.1.6. Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ein Höchstsatz von 30%. Da der Steuersatz und nicht der CO2-Emissionswert ermittelt wird, besteht für diese Krafträder kein CO2-Malus. B.6.1.6.2. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 und Z 4 NoVAG 1991 Rz 920: Liegt für einen Personenkraftwagen oder…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…sind gemäß § 132 Abs. 1 BAO sieben Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen, aufzubewahren. Da die Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge, die mit Probefahrtkennzeichen benützt werden (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992), unter anderem nur dann greift, wenn der entsprechende Nachweis…

KfzBStR 2021 Rz 1427–1432C.2.3. Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen (§ 2 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Bei jährlicher Zahlungsweise der Versicherungsprämie beträgt die anrechenbare motorbezogene Versicherungssteuer daher: Lkw: | monatliche Kraftfahrzeugsteuer: 12 Tonnen x 1,55 Euro = | 18,60 Euro | jährliche Kraftfahrzeugsteuer: 18,60 Euro x 12 Monate = | 223,20 Euro Pkw: 120 kW - 24 kW…

KfzBStR 2021 Rz 1433–1437C.2.4. Kraftfahrzeuge im Huckepackverkehr (§ 2 Abs. 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 KfzStG 1992 und werden daher gemäß § 63 Abs. 1 Z 6 BAO vom Zollamt Österreich vollzogen. Auf die diesbezügliche Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900) vom 1. März 2007, BMF-010304/0011-IV/8/2007 idgF, wird verwiesen (siehe Abschnitt 2…

KfzBStR 2021 Rz 36–39A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Hauptwohnsitz in Österreich betreibt sein Unternehmen in Italien. Das in Italien zugelassene Kraftfahrzeug wird grundsätzlich zu mehr als 80% der gefahrenen Kilometer für betriebliche Zwecke in Italien genutzt. Aufgrund der Grenzschließungen im Jahr 2020 konnten keine Auslandsfahrten erfolgen. Die Beurteilung des Sachverhalts hat in diesen…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erlaubt (§ 79 KFG 1967). Diese einjährige Frist wird durch jeden Austritt aus dem Bundesgebiet unterbrochen und beginnt bei jedem Eintritt in das Bundesgebiet neu zu laufen. Rz 42: Hat oder begründet ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich (z.B. durch Einbringung…

KfzBStR 2021 Rz 100–108A.3. Steuerübergreifende Befreiungen von Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3. Steuerübergreifende Befreiungen von Kraftfahrzeugen Die Befreiungsbestimmungen in diesem Abschnitt verfolgen in den drei angesprochenen Steuergesetzen den selben Zweck und sind ähnlich formuliert, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie gleich auszulegen sind und zum selben Ergebnis führen. A.3.1. Emissionsfreie Antriebsarten Rz…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Grundaussage ist bei jenen Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben, die auf Grund ihres Zustandes nicht mehr zur Personenbeförderung genutzt werden können. Ist eine Personenbeförderung auf Grund des technischen Zustandes (zum Beispiel keine kraftfahrrechtliche Zulassung mehr gegeben) nicht mehr möglich, dann fällt dieses Kraftfahrzeug nicht in den…

KfzBStR 2021 Rz 568–571B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die Warenbeförderung gegenüber jenem für die Personenbeförderung überwiegt und weder Komforteinrichtungen noch Verankerungspunkte für Sitze oder Sicherheitsgurte im Warenbeförderungsbereich vorhanden sind. Andernfalls liegt ein Kraftfahrzeug der Position 8703 (Pkw) vor. Für die Gewichtsermittlung können folgende Ansätze verwendet werden: Pro Person können 75 kg angesetzt werden…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Gesamtgewicht von mehr als 5 Tonnen oder zwei durch eine untrennbar verbundene und im Wesentlichen klimatisch dichte Trennwand abgeteilte Bereiche für Passagier- und Warenbeförderung und der Aufbau und das Volumen des Bereichs für die Warenbeförderung gehen erheblich über den eines Kraftfahrzeuges für die Personenbeförderung hinaus…

KfzBStR 2021 Rz 581–585B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die entsprechend umgebaut wurden, um Menschen mit körperlichen Behinderungen die Möglichkeit zu geben, das Kraftfahrzeug zu lenken. Nicht steuerbar waren Invalidenkraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 18 KFG 1967 mit einem Eigengewicht von nicht mehr als 300 kg und mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr…

KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben. Von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert sind solche Sammlungsstücke, die einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentieren oder einen Abschnitt dieser Entwicklung veranschaulichen. Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 962B.6.2.2. Andere Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.2. Andere Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw B.6.2.2.1. Übersichtstabelle Rechtslagen - Pkw Rz 962: Diese Tabelle soll einenEinen Überblick über die verschiedenen Rechtslagen bei Personenkraftwagen soll die Tabelle "Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1 / KN 8703)" im Anhang…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Monatshöchststeuersatz von 80 Euro tageweise zu aliquotieren. Beispiel: Klein-Lkw mit 150 kW hat eine Bemessungsgrundlage von 126 kW. Die Berechnung anhand des Stufentarifs ergäbe bei monatlicher Entrichtung eine monatliche Kraftfahrzeugsteuer von 92,53 Euro, weshalb die Deckelung von 80 Euro zur Anwendung kommt…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Wirksamwerden der Änderungen Rz 1540: Die Anpassungen gelten ab dem 1. Jänner des Folgejahres nach dem Wirksamwerden der Änderungen und sind für jene Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem Wirksamwerden der Änderungen bis zum Wirksamwerden der Änderungen des Folgejahres erstmalig zugelassen werden. Randzahlen 1541 bis 1559…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…grundsätzlich fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuerschuld entstanden ist) sind vom Finanzamt Österreich gegenüber dem Versicherer mit Bescheid vorzuschreiben. Beispiel 1: Für ein Kraftfahrzeug wurde für die letzten fünf Jahre die motorbezogene Versicherungssteuer vom Versicherer zu niedrig bemessen. Gemäß § 6 Abs…