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22 Treffer482 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Da die Person B über das Konto lediglich als Treuhänder verfügt, gilt die Person B nicht als Verfügungsberechtigter über das Konto. Als Kontoinhaber gilt deshalb die Person A, was zur Folge hat, dass die Person A eine meldepflichtige Person ist und das Einlagenkonto ein meldepflichtiges…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige Personen handelt. Wenn…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die von natürlichen Personen unterhalten werden, auf seine elektronisch durchsuchbaren Daten zurückgreifen, wenn sich das meldende Finanzinstitut hinsichtlich der aktuellen Wohnsitzadresse einer natürlichen Person (die Kontoinhaber ist) nicht auf erfasste Belege verlassen kann (§ 12 GMSG). Die Suche in den elektronischen Datensätzen ist bei der Identifizierung…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…2 lit. e sublit. bb GMSG ist jene Adresse zu melden, die vom meldenden Finanzinstitut in Bezug auf den Kontoinhaber in den Unterlagen gemäß den Sorgfaltspflichten (Rz 7 ff) erfasst wurde. Im Falle eines Kontos einer natürlichen Person, welche eine meldepflichtige Person ist, ist daher…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…verknüpft ist, welche auf das Vorliegen einer Wohnsitzadresse hindeuten (Sec. III Rz 8 CRS-Kommentar). Ist der Kontoinhaber eine natürliche Person, kann das meldende Finanzinstitut diese Person als in dem Staat ansässig ansehen, in dem anhand der erfassten Belege eine aktuelle Wohnsitzadresse entsprechend der im…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Daueraufträge für Überweisungen von diesem Konto auf ein anderes Konto vorliegen (einschließlich eines Kontos bei einer anderen Zweigniederlassung des meldenden Finanzinstituts oder einem anderen Finanzinstitut), 5.Angaben dazu, ob für den Kontoinhaber aktuell ein Postlagerungsauftrag oder eine c/o-Adresse vorliegt, und 6.Angaben dazu…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Staat(en) der steuerlichen Ansässigkeit.; Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (sofern eine vom anderen Staat vergeben wurde); Geburtsdatum bei natürlichen Personen. Geht aus der Selbstauskunft hervor, dass der Kontoinhaber in einem teilnehmenden Staat (§ 91 GMSG, Rz 76) steuerlich ansässig ist, muss das meldende Finanzinstitut das Konto als…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name und Adresse des Kontoinhabers, Ansässigkeitsstaat(en) für steuerliche Zwecke und Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (Sec. V Rz 14 CRS-Kommentar…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldenden Finanzinstitut vorliegen, der Behauptung der Person bezüglich ihres Status widersprechen (Sec. VII Rz 3 CRS-Kommentar). Beispiel 1: Bei Kontoeröffnung erhält ein meldendes Finanzinstitut vom Kontoinhaber eine Selbstauskunft. Der dort angegebene Staat der steuerlichen Ansässigkeit steht im Widerspruch zu den Belegen, die zwecks Verfahren…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…weil es zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird; b)das meldende Finanzinstitut diese beiden Finanzkonten und alle weiteren Finanzkonten des Kontoinhabers, die als bestehende Konten behandelt werden, für die Zwecke der Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf den Kenntnisstand (Rz 43…

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…des GMSG berechtigtverpflichtet, sämtliche Informationen betreffend bestehende und zukünftige Kontobeziehungen zu ermitteln, zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten, selbst wenn es sich bei dem Kontoinhaber oder dem sonstigen Kunden um keine meldepflichtige Person handelt. Die Verpflichtung, Informationen gemäß § 12 GMSG zu ermitteln, zu erfassen…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…September 2018 gemeldet werden. Wird ein solches Konto hingegen erst im Jahr 2018 identifiziert, muss es bis Ende September 2019 gemeldet werden. Insbesondere in folgenden Fällen wird der Status als meldepflichtiges Konto beendet: Der Kontoinhaber ist nicht mehr meldepflichtige Person (§ 89 GMSG); in diesem Fall…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…mehreren Rechtsträgern gehalten werden, die meldepflichtige Personen sind, oder von passiven NFEs (Non-Financial Entity gemäß § 93 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Personen, die meldepflichtige Personen sind. Wenn mehrere Kontoinhaber bestehen, ist ein Konto meldepflichtig, falls auch nur einer der Inhaber der Meldepflicht unterliegt.

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 45 GMSG) Rz 41: Das meldende Finanzinstitut muss eine Selbstauskunft, die Bestandteil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann und anhand derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers ermitteln kann, beschaffen und die Plausibilität dieser Selbstauskunft anhand der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…das von einem Finanzinstitut unterhalten wird, und diese Vermögenswerte in Übereinstimmung mit einer persönlichen Investitionsstrategie oder unter Kontrolle oder Einfluss des Versicherungsnehmers, des Kontoinhabers oder des Begünstigten verwaltet werden. 10.8. Barwert (§ 78 GMSG) Rz 68: Eine aufgrund eines an Kapitalanlagen gebundenen Versicherungsvertrages zahlbare Leistung…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…das meldende Finanzinstitut das Konto bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem es eine Kopie des Testaments oder der Sterbeurkunde beschafft, so behandeln wie vor dem Tod des Kontoinhabers (Sec. VIII Rz 92 CRS-Kommentar). Die Fälle des § 87 Z 5 GMSG beziehen sich im Allgemeinen…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

… 3 Abs. 2 Z 2 GMSG). Bei der von einem Finanzinstitut zu meldenden Steueridentifikationsnummer handelt es sich um die Steueridentifikationsnummer, die dem Kontoinhaber in seinem Ansässigkeitsstaat (nicht im Quellenstaat) zugeteilt worden ist. Wird in Bezug auf eine meldepflichtige Person festgestellt, dass diese in mehreren Staaten…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…bevorzugt wird (Sec. VIII Rz 151 CRS-Kommentar). Was bestehende Konten von Rechtsträgern angeht, so kann ein meldendes Finanzinstitut als Beleg jede Einstufung in seinen Unterlagen in Bezug auf den Kontoinhaber verwenden, die auf der Grundlage eines standardisierten Branchenkodierungssystems ermittelt wurde, welches das meldende Finanzinstitut…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Kontoinhaber Rz 94a: Das GMSG verpflichtet nur meldepflichtige Finanzinstitute zur Abgabe einer Meldung. Es kann daher auch nur ein solches Finanzinstitut wegen einer Meldepflicht- oder Sorgfaltspflichtverletzung gemäß §§ 107 oder 108 GMSG als unmittelbarer Täter bestraft werden. Liegt die Ursache der Meldepflichtverletzung in einer vom Kontoinhaber…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Konkretisierung in Rz 100 davon ausgegangen sein, nur ausgenommene Konten zu führen und deshalb im Sinne von Rz 72 für die Eröffnung eines Bausparkontos keine Selbstauskunft eingeholt haben und/oder bei bestehenden Konten keine Identifizierung der Kontoinhaber im Rahmen der Sorgfaltspflichten des 3. und 4…