RIS AI
10 Treffer515 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.5.4. Entgegennahme von Erklärungen Rz 133: Das UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…LVO zu beurteilen ist, ist nach § 6 LVO eine umsatzsteuerrechtliche Liebhaberei ausgeschlossen. Bei Überschusseinspeisung sind sämtliche Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft steuerbar und idR steuerpflichtig (Ausnahme bei Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Besteht die Haupttätigkeit…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…an ihre Gesellschafter/Mitglieder stellt eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 dar und ist daher grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig. Die Voraussetzungen einer persönlichen Steuerbefreiung der EEG, wie die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, sind gesondert zu prüfen. Rz 153: Beispiel…

PV-Erlass Rz 10–132. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Öko-)Investitionsfreibetrag (IFB, § 11 EStG 1988) und der Gewinnermittlungsvorschriften (zB Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kleinunternehmerpauschalierung) sind die allgemeinen Regeln anwendbar. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 20 Jahre (vgl. Rz 4). Die steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können gleichmäßig verteilt auf die Nutzungsdauer abgesetzt werden (lineare AfA, …

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Art sind die unter Abschnitt 2.1.1.3. dargestellten Ausführungen maßgeblich. Bei Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art ist eine umsatzsteuerrechtliche Liebhaberei ausgeschlossen. Die Voraussetzungen einer persönlichen Steuerbefreiung, wie die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, sind gesondert zu prüfen. Beispiel 4…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…50 | Ergebnis | 1.130,50 Aus dem Stromverkauf werden positive Einkünfte (Gewinne) aus Gewerbebetrieb iHv 1.130,50 € erzielt. Bei Kleinunternehmerpauschalierung ergibt sich im ersten Jahr folgende Beurteilung: | Eingespeiste Strommenge: 28.000 kWh Einspeistarif: 10,0 Cent pro kWh | |…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Ergebnis | - 1.143,75 Aus dem Stromverkauf werden negative Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb iHv 1.143,75 € erzielt. Bei Kleinunternehmerpauschalierung ergibt sich im ersten Jahr folgende Beurteilung: | Einspeistarif: 10,0 Cent pro kWh | | Steuerpflichtige Einspeisung 7.500 kWh à 10…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 (somit Lieferungen, sonstige Leistungen und Eigenverbrauch) im vorangegangenen Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überstiegen haben. Bei Kleinunternehmern iSd UStG 1994, die von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit sind, gilt das Quartal als jeweiliger Voranmeldungszeitraum (analog …

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die Belegerteilungspflicht des § 132a BAO besteht ua. auch dann, wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, wenn sie unter der "Kleinunternehmergrenze" (zufolge § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994: 55.000 Euro) liegen. Sie besteht nicht nur für betriebliche…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991) B.1. Steuergegenstand (§ 1 NoVAG 1991) B.1.1. Lieferung (§ 1 Z 1 NoVAG 1991) Rz 400: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt die im Inland ausgeführte gewerbliche Lieferung von bisher noch nicht im Inland zugelassenen und vom NoVAG 1991 betroffenen Kraftfahrzeugen, die ein…