AlleRichtlinien1Erlässe & Informationen1EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer479 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016
…b)das meldende Finanzinstitut diese beiden Finanzkonten und alle weiteren Finanzkonten des Kontoinhabers, die als bestehende Konten behandelt werden, für die Zwecke der Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf den Kenntnisstand (Rz 43 ff, § 47 GMSG) und für die Zwecke der Ermittlung des Saldos oder…
BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2
…zu verschaffen. Mitteilungen über den Haftungsgegenstand (Anspruch, Art, Höhe, Grund) müssen in dem Maß gemacht werden, dass der Haftende zumindest den Kenntnisstand gewinnen kann, den er einnehmen könnte, wäre ihm der Abgabenbescheid zugeleitet worden (VwGH 28.6.2001, 2000/16/0561). § 248 BAO gilt nach §…