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4 Treffer323 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1813–181631.1.10. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen Dolmetscher sowie Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Rz 1814: Ebenfalls von den…

GebR 2025 Rz 1720–172529. Übergangs- und Sonderbestimmungen (§ 35 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…durch die Bestätigung der Gemeinde, ein Schadenserhebungsprotokoll oder die Bestätigung diverser Förderungsstellen erfolgen. Voraussetzung für die Gebührenfreiheit ist der Abschluss der Rechtsgeschäfte innerhalb von zwei Jahren ab Schadenseintritt. Rz 1725: Befreit von den Bundesverwaltungsabgaben (§ 78a Z 3 AVG) sind Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insb. Hochwasser…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…2024-0.673.958, hinsichtlich der Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben im Zusammenhang mit Katastrophenschäden eingearbeitet. | Abschnitt 29.3. Rz 1726 ff | Es werden Aussagen zum Anwendungsbereich der Gebührenbefreiung für Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, getroffen. | Abschnitt…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…auf die besondere Wirtschaftsweise im Forst bedingt durch die jeweilige Umtriebszeit Bedacht zu nehmen. Eine typische Betriebsgefahr ist in folgenden Fällen gegeben: Ausfälle aufgrund der natürlichen Selektion ("Dürrlinge") und der Überalterung von Waldbeständen (VwGH 25.03.1966, 1564/65), Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Schäden am stehenden…