…wenn der zweite Geburtstag auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember fällt und die Schrift am darauf folgenden Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, ausgestellt wird. Rz 1727: Die Befreiung gilt auch im Falle einer Totgeburt. Rz 1728: Für die…
… 108 Abs. 3 letzter Satz BAO ist anzuwenden: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24.12., ist der nächste Tag, der nicht einer dieser Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Die einzelnen Abgabetermine stellen wiedereinsetzbare…
…| 30. April | 30. Juni | 30. Juli Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so gilt der nächste Tag, wenn er nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist (§ 108 Abs. 3…