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InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine wesentliche Ausnahme sind Beteiligungserträge. Im Bereich der Investmentfonds ergeben sich dabei keine Besonderheiten. Zur beschränkten Steuerpflicht der "zweiten" Art siehe KStR 2013 Rz 1495 ff. 3.4.2.2. Betroffene Einkünfte Rz 384: Die steuerpflichtigen Einkünfte sind in § 21 Abs…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…einen solchen Nachweis vorlegen zu können, widrigenfalls muss er die sich daraus ergebenden nachteiligen steuerlichen Auswirkungen (zB Pauschalbesteuerung) gegen sich gelten lassen. 7.1.1.1.1.2. Ebene der Anteilinhaber Rz 512: Auf Ebene der Anteilinhaber stellt die Umqualifikation keinen Tausch im Sinne des…

InvFR 2018 Rz 126–1342.3. Europäische Sonderformen eines AIF
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaates unterliegen. EuVECA-Anteile dürfen ausschließlich an folgende Anleger vertrieben werden: professionelle Kunden gemäß Anhang II Abschnitt I der Finanzinstrumenterichtlinie (RL 2014/65/EU); Kunden, die auf Antrag als professionelle Kunden behandelt werden können (Anhang II Abschnitt II der RL 2014/65/EU)…

InvFR 2018 Rz 537–5407.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht 7.4.1. Investmentfonds 7.4.1.1. Inländische Fonds 7.4.1.1.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 537: Veranlagen österreichische Investmentfonds iSd § 186 InvFG 2011 die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile an…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des Art. 13 Abs. 5 OECD-MA, welcher dem Ansässigkeitsstaat des Anteilinhabers das Besteuerungsrecht zuweist. Ein inländischer Anteilinhaber, der Investmentfondsanteile über eine ausländische depotführende Stelle veräußert, hat, unabhängig von der Ansässigkeit des Investmentfonds, den Veräußerungsgewinn im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung zu erklären. 7.4.2…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dass bei Einkünften, die im Rahmen von vermögensverwaltenden Personengesellschaften erzielt werden, die Einkunftsart abhängig von der Art der Vermögensbeteiligung ist. Handelt es sich dabei um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, sind für die Ermittlung der Einkünfte (und somit auch der Verluste) die Regeln der Einkünfte aus Kapitalvermögen…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…eine Zinsabgrenzung vorsieht (siehe dazu näher Rz 495 f). 1.3.3. Höhe und Art der Erfassung Rz 17: Nach dem Durchgriffsprinzip müsste für jeden Anleger die Besteuerung aufgrund seiner individuellen Anschaffungskosten für das vom Fonds gehaltene Finanzvermögen erfolgen. Davon abweichend erfolgt die Fondsbesteuerung so…

InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…wird. Diese werden abkommensrechtlich als transparent eingestuft. Rz 577: Inländische Immobilienfonds iSd § 40 ImmoInvFG sind somit abkommensrechtlich grundsätzlich als intransparent zu werten und erfüllen daher die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Art. 4 OECD-MA, weil sie als Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen…

InvFR 2018 Rz 422–4274.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. Die Einkünfte aus der Ausschüttung sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 898 einzutragen. 4.1.1.4.3.2. Ausschüttungsgleiche Erträge Rz 426: Der gemäß § 40…

InvFR 2018 Rz 141–1452.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung „Fonds“
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bzw. - bei AIFs, deren Herkunftsmitgliedstaat nicht Österreich ist - nach § 188 InvFG 2011. 2.4.2. Sonstige Fonds Rz 144: Es gibt verschiedenste andere Gebilde, die als "Fonds" bezeichnet werden. Diese werden nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen entweder als Körperschaften öffentlichen oder privaten Rechts - zB nach…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…iSd Art. 5 OGAW-RL. Allerdings fallen § 3-AIF in den Anwendungsbereich der AIFM-RL. Im Mittelpunkt der Regelungen der AIFM-RL steht mehr der Verwalter (Manager) bzw. dessen Tätigkeit und weniger der (alternative) Investmentfonds als Produkt. Das AIFMG, welches auf der AIFM-RL beruht…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die unter § 7 Abs. 3 des KStG 1988 fallen. Dabei ist zu beachten, dass ein Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG aufsichtsrechtlich keinen OGAW im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG darstellt, sondern auch als AIF in Immobilien unter die Bestimmungen des AIFMG…

InvFR 2018 Rz 401–4074.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3 EStG 1988 auch in jenen Fällen, in denen die Kapitaleinkünfte beim Empfänger zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 gehören. Dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds insoweit, als sie aus inländischen Einkünften iSd § 93 Abs…

InvFR 2018 Rz 270–2743.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Steuerpflicht: Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 oder § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988, wenn der Abzugsverpflichtete Schuldner der Kapitalerträge ist und Kapitalertragsteuer einzubehalten war; Inländische Zinsen gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 und inländische Stückzinsen…

InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 108g Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Außerdem dürfen keine Gewinne ausgeschüttet werden (§ 108h Abs. 1 Z 4 EStG 1988 und § 170 InvFG 2011). 2.1.3.3.3.2. Aktienquote der Zukunftsvorsorge 2.1.3.3.3.2.1. Höhe der Aktienquote Rz 69…

InvFR 2018 Rz 24–262. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds Rz 24: Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Abschnitt ausschließlich ein Überblick über die Einstufung und Qualifikation verschiedener Gebilde gegeben wird, ohne in die Auslegungshoheit der FMA einzugreifen.   2.1. Inländische Fonds 2.1.1. Allgemeines Rz…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…AIF entscheidet, keinen externen AIFM zu bestellen. 2.1.4.2. Verwahrstelle Rz 83: Für jeden von ihm verwalteten AIF hat der AIFM sicherzustellen, dass eine einzige Verwahrstelle bestellt wird (§ 19 Abs. 1 AIFMG). Die Verwahrstelle hat gemäß § 19 Abs. 7 AIFMG sicherzustellen, dass die…

VPR 2021 Rz 297–3092.2.2.3. Risikozuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…sind, ist als nächster Schritt zu ermitteln, welches freie Kapital ("free capital") der Betriebsstätte zuzuführen ist, um die Wirtschaftsgüter und die übernommenen Risiken abzudecken (OECD-MK Art. 7 Z 45 idF vor 2010, AOA Report 2008 Z I/141). Freies Kapital, auch Dotationskapital genannt, ist…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…erfüllt, ist daher für die steuerliche Beurteilung irrelevant. Sofern jedoch deshalb kein AIF vorliegt, weil eine in Art. 2 Abs. 3 der RL 2011/61/EU statuierte Ausnahme aus der AIF-Eigenschaft zur Anwendung kommt (zB Holdinggesellschaften, nationale Zentralbanken, bestimmte staatliche Einrichtungen und Verbriefungszweckgesellschaften), sind…