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961 Treffer527 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 553–5637.4.1.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gestellt werden. Eine Rückerstattung der KESt kann an einen ausländischen Investmentfonds, für den eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist, aber nur dann erfolgen, wenn dieser Fonds belegt, in welchem Ausmaß die österreichischen Kapitalerträge begünstigungsfähigen Kleininvestoren zugehen. Eine Schätzung kann als ausreichender Beleg anerkannt werden, wenn die…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…erzielenden Kapitalgesellschaft, die vermögensverwaltende Auslandsbüros unterhält, führen die vermögensverwaltenden Auslandsbüros daher nicht zu Betriebsstätten (und damit bei Befreiungsabkommen zu einem Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an den Kapitalerträgen). Rz 572: Sollte eine Betriebsstätte vorhanden sein und sollten zusätzlich die Voraussetzungen der Art. 10 Abs. 4 bzw…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…in Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden KESt vornimmt (insbesondere bei thesaurierenden Publikumsfonds), ist diese Auszahlung als Ausschüttung zu werten, die entsprechend der Ausführungen in Abschnitt 3.2.2.1. zu behandeln ist. Im Rahmen der Veranlagung sind - zusätzlich zur Ausschüttung - die ausschüttungsgleichen Erträge…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person. Die Erfassung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Einkünfte. Die Bank behält auf Grund der Privatvermögensfiktion KESt wie bei einer beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person, die den Anteil im Privatvermögen hält…

InvFR 2018 Rz 275–2813.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dass von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft als Schuldnerin der Dividende Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 einzubehalten ist. Die spätere (fiktive) Ausschüttung durch den Investmentfonds an den Anteilinhaber ist gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit. Für Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…297: Anders als bei Investmentfondsanteilen, die von natürlichen Personen im Privatvermögen gehalten werden, stellen die Einkünfte bei im Betriebsvermögen gehaltenen Investmentfondsanteilen aufgrund der Subsidiarität der Einkünfte betriebliche Einkünfte dar. Diese sind beim Anteilinhaber steuerpflichtig. Ein KESt-Abzug ist nicht vorgesehen; wird ein KESt-Abzug vorgenommen…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Veräußerung von Fondsanteilen, welche nach dem 31.12.2010 entgeltlich angeschafft wurden, unterliegt dem KESt-Abzug und daher der beschränkten Steuerpflicht. Für davor angeschaffte Fondsanteile kommt eine Steuerpflicht nicht in Betracht. Bei einem inländischen Depot führt der Kapitalertragsteuerabzug zur Endbesteuerung gemäß § 24 Abs. 2 KStG…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, werden diese nach § 94 Z 10 EStG 1988 als KESt-befreite Zinsen vereinnahmt. Die Besteuerung der Zinsen bei der Privatstiftung erfolgt auf Basis der Mitteilung der Meldestelle gemäß § 12 KMG entsprechend der Ausschüttung im Wege der Zwischenbesteuerung, soweit…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…vorzunehmende Teilwertabschreibung iHv 6 ist steuerlich abzugsfähig. Im Ergebnis wirkt sich die eingekaufte Ausschüttung steuerlich nicht aus. Eine Anrechnung der KESt (bzw. allfälliger ausländischer anrechenbarer Steuern) ist bei Zurechnung der Einkünfte als Ausschüttung möglich. Bei der Ermittlung der Höhe der anrechenbaren Steuern ist darauf abzustellen…

InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Veranlagung zu versteuern. 3.2.2.2.4. AIF-Einkünfte Rz 313: AIF-Einkünfte fallen nicht unter die Definition des "ausschüttungsgleichen Ertrages", sie gelten aber nach denselben Regeln als ausgeschüttet. Allerdings findet kein KESt-Abzug statt, weshalb sie immer zu veranlagen sind (§ 186 Abs…

InvFR 2018 Rz 245–2463.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Es sind daher in den steuerlichen Daten der OeKB neben den ausschüttungsgleichen Erträgen und dem "Korrekturbetrag AK (ausschüttungsgleicher Ertrag)" auch die Auszahlung der Kapitalertragsteuer als Ausschüttung sowie ein entsprechender "Korrekturbetrag AK (Ausschüttung)" ausgewiesen. | | 1 Fondsanteil | gesamt | AK für 500 Fondsanteile |…

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…weist das Fondsergebnis als Ausgangspunkt aus, und gelangt in den Punkten 2 und 3 in einer Art Mehr-Weniger-Rechnung zum steuerlichen Ergebnis. In Punkt 4 werden die im jeweiligen Fondsergebnis enthaltenen steuerpflichtigen Einkünfte dargestellt und Punkt 10 enthält die dem KESt-Abzug unterliegenden Erträge…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Beilagen zur Einkommensteuererklärung E1kv sind die Ausschüttungen unter der Kennzahl 898 einzutragen, die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz von 25%. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten jeweils zum 31.12. als zugeflossen. Ermittlung des agl. Ertrages 2014: 90% der Differenz Rücknahmepreis 1.1. zu 31.12…

InvFR 2018 Rz 522–5257.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…eine genaue Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge nicht zweckmäßig, weil der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Daher sollen die als steuerpflichtig zu behandelnden Ertragsbestandteile im Wege einer pauschalen Methode - wobei sich die konkrete Ermittlung dieser Erträge nach den Grundsätzen des § 14 Abs. 3 und Abs…

InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Da jedoch für inländische Dividenden die KESt bereits von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten wurde (indirekte Endbesteuerung), sind diese aus den steuerpflichtigen Einkünften auszuscheiden. Daher ist der für Privatanleger (PA; im Zweifel sind die Werte "mit Option" heranzuziehen) als steuerpflichtige Einkünfte angeführte Betrag um den unter…

InvFR 2018 Rz 194–2023.1.1.3.9. Besteuerung von laufenden Erträgen eines Investmentfonds bei unterjährigem Kauf bzw. bei unterjährigem Verkauf eines Investmentfondsanteils bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…a EStG 1988 als Teil der Anschaffungskosten bzw. des Veräußerungserlöses einer Kapitalanlage iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988 zu behandeln. Damit wurden ab 1.4.2012 auch die täglichen Kapitalertragsteuermeldungen auf aufgelaufene Stückzinsen bei inländischen Investmentfonds und ausländischen Meldefonds obsolet. Rz 195: Bei ausländischen Investmentfonds…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…abgegeben hat, unterliegen im Zeitpunkt des Zuflusses an den Fondsanteilinhaber in voller Höhe dem KESt-Abzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988. Eine Korrektur kann nur im Rahmen einer allfälligen Jahresmeldung erfolgen. Siehe auch Rz 480. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die Ausschüttungen gemäß §…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Allerdings ist zu beachten, dass die Ermittlung durch den Anteilinhaber selbst erfolgen muss, da der KESt-Abzug bei der Veräußerung keine Abgeltungswirkung entfaltet. Rz 317: Es ergeben sich folgende Unterschiede zum Privatvermögen: Anders als im Privatvermögen und beim § 4 Abs. 3-Ermittler kann sich der…

InvFR 2018 Rz 177–1823.1.1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Daten hat der Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 EStG 1988 zu erfolgen, wenn sich die auszahlende Stelle für den Fondsanteil im Inland befindet. Befindet sich die auszahlende Stelle im Ausland, sind die im Wege der Meldestelle gemäß § 12 KMG veröffentlichten Steuerdaten vom Fondsanteilinhaber als Basis für die…

InvFR 2018 Rz 242–2433.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 12 KMG (OeKB) neben den ausschüttungsgleichen Erträgen und dem "Korrekturbetrag AK (ausschüttungsgleicher Ertrag)" auch die Auszahlung der Kapitalertragsteuer als Ausschüttung sowie ein entsprechender "Korrekturbetrag AK (Ausschüttung)" ausgewiesen. | | 1 Fondsanteil | gesamt | AK für 500 Fondsanteile (ohne Nebenkosten) | 131,50 | 65…