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VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…hierfür keinen Regress leistet und die KESt daher von der T-GmbH zu tragen ist, kommt nicht der Steuersatz von 25%, sondern jener von 33,33% zur Anwendung. Der T-GmbH wäre diesfalls Kapitalertragsteuer in Höhe von 100.000 (33,3333% von 300.000) vorzuschreiben…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person. Die Erfassung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Einkünfte. Die Bank behält auf Grund der Privatvermögensfiktion KESt wie bei einer beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person, die den Anteil im Privatvermögen hält…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…weiters ein Wertpapier- und Liquidationsgewinn vorliegen. Dieser besteht aus Zinsen aus Bankguthaben und Erträgen aus Wertpapieren, die aufgrund der Liquiditätsvorschriften der §§ 32 und 33 ImmoInvFG gehalten werden (§ 14 Abs. 5 ImmoInvFG). Substanzgewinne aus Kapitalvermögen stellen keine Bestandteile dieser Gewinnart dar, sie sind allerdings für Fondsgeschäftsjahre…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1988 unterdrückt. Ein allfälliger KESt-Abzug führt niemals zur Endbesteuerung. Die Unterschiede zur Behandlung von Anteilen im Betriebsvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. 3.2.4.1. Ausschüttung 3.2.4.1.1. Zeitliche Erfassung Rz 333: Die zeitliche Erfassung erfolgt entsprechend…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Behandlung von Anteilen im Privatvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. Zu den Unterschieden zwischen natürlichen und juristischen Personen vgl. Rz 332. Rz 283: Bei der ertragsteuerlichen Behandlung ist grundsätzlich zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Der steuerliche Vertreter des Investmentfonds bzw…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 Z 1 bis 4 KStG 1988 steuerfrei. Eine bei Ausschüttung an den Fonds von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft einbehaltene KESt kann im Rahmen der Veranlagung angerechnet werden (Kennzahl 845 im Formular K2). 3.3.3.2.1.1.2. Ausländische Dividenden Rz 360: Beteiligungserträge aus…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…deren Ausschüttung an den Immobilienfonds durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft als Schuldnerin. Bei der späteren (fiktiven) Ausschüttung fällt keine KESt mehr an. Rz 448: Soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ansässigkeitsstaat des beschränkt steuerpflichtigen Anteilinhabers besteht, kann auf dessen Antrag eine DBA-konforme Entlastung von der österreichischen…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…die durch den Verzicht auf eine kraft § 6 Z 6 EStG 1988 gegenüber der Körperschaft entstandene Forderung bewirkt wird (verdeckte Einlage; siehe dazu näher VPR 2010 Rz 337). 3. Beträge, die infolge einer Umgründung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes die Eigenschaft einer Gewinnrücklage oder eines Bilanzgewinnes…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…siehe EStR 2000 Rz 6232. 3.2.2.1.2.3.3. "Substanzgewinne" (Einkünfte iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988) Rz 295: Im Unterschied zum Privatvermögen sind die Einkünfte bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen durch den KESt-Abzug der auszahlenden Stelle nicht endbesteuert…

InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Z 1 erster Satz InvFG 2011 entfallenden Kapitalertragsteuer zzgl. des freiwillig geleisteten Betrages gemäß § 124b Z 186 EStG 1988 auszuzahlen. Die Verpflichtung, eine KESt-Auszahlung vorzunehmen, besteht nicht für ausländische Investmentfonds und AIF gemäß AIFMG, weil § 58 Abs. 2 InvFG 2011 nur auf inländische Investmentfonds …

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Rahmen eines Selbstnachweises (dazu näher Rz 214 ff) kann bei Nichtmeldefonds die Besteuerung wiederum auf Grundlage der tatsächlichen Erträge erfolgen, wobei eine Anrechnung (oder gegebenenfalls Erstattung) der pauschal ermittelten KESt stattfindet. Wird die Zusammensetzung einer Ausschüttung nicht oder nicht rechtzeitig (siehe Rz 471 ff) gemeldet…

InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Rz 167). Durch die Vermutung des § 93 Abs. 5 EStG 1988, dass die Anteile im Privatvermögen gehalten werden (Privatvermögensfiktion) wird nur dieser Teil der KESt unterworfen. Nach § 97 Abs. 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten aus Fondsanteilen, die im…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…590: Österreichische Dividenden, die einem ausländischen Immobilieninvestmentfonds zufließen, sind gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 mit KESt belastet. Fließen einem ausländischen Fonds somit österreichische Dividenden zu, könnte es zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn der Ansässigkeitsstaat des Fonds diese Einkünfte ebenfalls besteuert. Gemäß Art…

InvFR 2018 Rz 408–4214.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Investmentfonds; siehe dazu Rz 169 ff. 4.1.1.3.3. Umfang der Besteuerung - Übergangsregelung Rz 410: Ab dem 1.4.2012 besteht keine Verpflichtung zur täglichen bzw. monatlichen Meldung der KESt auf steuerpflichtige Bewirtschaftungs- und Wertpapiergewinne und den darauf entfallenden Ertragsausgleich. Für Fondsanteile, die…

2026-0.720.630Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. September 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.720.63027.08.2026

…Islamische Republik | IRR | Iranischer Rial | 2.330.000,0000 | Hongkong | HKD | Hongkong-Dollar | 9,1500 | Jamaika | JMD | Jamaika-Dollar | 183,0000 | Ungarn | HUF | Forint | 362,0000 | Jemen | YER…

2026-0.807.570Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57029.09.2026

…Taka | 137,0000 | Barbados | BBD | Barbados-Dollar | 2,2800 | Belarus | BYN | Belarussischer Rubel | 3,3300 | Bermuda | BMD | Bermuda-Dollar | 1,1400 | Bolivien | BOB | Boliviano | 13,7000 | Botsuana…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…286: Bei der Gewinnzurechnung zu Betriebsstätten (bzw. festen Einrichtungen im Sinne von Art. 14 OECD-MA idF vor 2000) von Freiberuflern gelten die Grundsätze des AOA light ebenso (EAS 3371). Dabei ist die Besonderheit zu beachten, dass die Tätigkeit eines Freiberuflers unter Einsatz besonderer Kenntnisse…