… 33 TP 21 Abs. 2 Z 1 GebG unterliegen Zessionen an Gebietskörperschaften zur Sicherung rückständiger öffentlicher Abgaben nicht der Gebühr. 27.10.5.2. Zessionen zwischen bestimmten Instituten Rz 1603: Keiner Gebühr unterliegen nach § 33 TP 21 Abs. 2 Z 2 GebG Zessionen von Forderungen…
…der direkten Kreditvergabe durch die Regierung oder Institution mittelbar an die Regierung oder an eine in Artikel 11 Absatz 3 genannte Institution gezahlt werden, als Zinsen gelten, die von den Vorteilen dieses Absatzes erfasst sind, sofern die Regierung oder Institution der Nutzungsberechtigte der Zinsen ist.…
…Zentralbank iSd § 62 Z 1 GMSG wird in § 65 GMSG definiert. Als Zentralbank wird grundsätzlich jenes Institut angesehen, das per Gesetz oder behördlicher Anordnung die oberste Behörde für die Ausgabe von als Währung vorgesehenen Zahlungsmitteln darstellt. In Österreich fällt darunter die Oesterreichische Nationalbank. § 62 Z…
…oder dem Bundesminister für Finanzen für die Erstellung des jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetzes bzw. des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes herangezogen werden, hat durch eine unabhängige Institution im Sinne der Haushaltsrahmenrichtlinie zu erfolgen. Angaben zu den makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen sind im jeweiligen Strategiebericht bzw. im jeweiligen Budgetbericht zu veröffentlichen…
…zu speichern und zu verarbeiten, betrifft aber nur solche Informationen, die im Rahmen von gesetzlichen AML/KYC ("Know your Customer") Bestimmungen bzw. institutsinterner Vorgaben zu erfassen sind, und bedingt keine darüber hinausgehende Erfassung bzw. Nacherfassung von zB Telefonnummern. Hinsichtlich der Erfassung von Steueridentifikationsnummern für bestehende…
…muss. Der Garantienehmer prüft die Plausibilität der Angaben des garantiewerbenden Unternehmens. Die aws hat bei der Antragstellung vom Garantienehmer die Bestätigung einzuholen, dass die nachfolgenden Punkte erfüllt sind: Die institutsinterne Entscheidung über die Kreditgewährung liegt, vorbehaltlich der Garantieübernahme durch die aws, vor. Bei bestehenden Kunden…
…Z 4). Rz 1649: Erforderlich für die Gebührenbefreiung ist ein Vermerk auf dem (Finanz-)Wechsel über das Vorliegen der Voraussetzungen der Gebührenfreiheit nach der jeweiligen Ziffer des § 33 TP 22 Abs. 7 GebG durch die dort genannten Institutionen bzw. Bevollmächtigte des Bundes iSd § 5 Abs…
… gemäß § 58 BAO jedoch erst ab Kenntniserlangung des Finanzamtes Österreich von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen. Rz 64: Das Finanzamt für Großbetriebe ist zuständig für Finanzdienstleister. Das sind die Oesterreichische Nationalbank (NBG) und sämtliche Institute, die der Aufsicht aufgrund eines der in § 2 FMABG genannten…