…Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen mit zB Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen sind unter den in § 20 Z 5 GebG genannten Voraussetzungen gebührenfrei (siehe dazu Rz 1120 ff). Rz 1434: Gemäß § 33 TP…
…für künftige im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffene Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen abgeschlossen werden; aus der Urkunde über das Nebengeschäft muss aber eindeutig zu entnehmen sein, dass es ausschließlich der Besicherung eines (auch…
…5 CRS-Kommentar). Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Überprüfung der Konten anwendbaren Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC). 2.2. Inanspruchnahme von Dienstleistern (§ 8 GMSG) Rz 8: Jedes meldende Finanzinstitut kann zur Erfüllung der ihm auferlegten Melde- und Sorgfaltspflichten Dienstleister in Anspruch nehmen…
…insbesondere im Fall von Krankheits- und Urlaubstagen, Tagen der Elternkarenz bzw. der Elternzeit, Tagen der Pflegefreistellung bzw. Pflegekarenz, Tagen der Inanspruchnahme von Zeitausgleich (sog. Gleittage) bzw. Tagen der Umwandlung von Geldansprüchen in ganztägigen Zeitausgleich (sog. Freizeitoption) und Tagen der Freistellung im Rahmen von Teilzeitmodellen (zB…
…im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5 GebG (siehe Rz 1120 ff). Rz 1112: Der Sicherung eines Hauptgeschäftes dienen Rechtsgeschäfte, die die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers auf…
…des § 62 Z 5 GMSG hat einen ähnlichen Effekt wie der Fall einer Inanspruchnahme von Dienstleistern (vgl. Rz 8 zu § 8 GMSG). Der einzige Unterschied besteht darin, dass im Falle der Inanspruchnahme von Dienstleistern die Verantwortung hinsichtlich der Melde- und Sorgfaltspflichten beim Finanzinstitut verbleibt, während…
…Anlage unmittelbar eigenen land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient, sind sie Betriebsausgaben des Hauptbetriebs, die bei Inanspruchnahme der Pauschalierung von dieser erfasst und nicht gesondert abzugsfähig sind. In jenem Umfang, in dem die Anlage unmittelbar eigenen privaten Zwecken dient, sind sie der Privatsphäre zuzuordnen. Beispiel 9…
…Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundesbehindertengesetz (BBG) Rz 207: Seit 1. Dezember 2019 erfolgt die Prüfung des Vorliegens einer Behinderung für die Inanspruchnahme der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer nicht mehr durch Vorlage eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG, sondern ausschließlich durch einen Datenabgleich bei der…
…erfolgte auf Grund der Feststellung der dauernden starken Gehbehinderung durch die ausstellende Behörde. Diese Ausweise bleiben bis auf weiteres gültig und können für die Inanspruchnahme der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer: ohne zeitliche Begrenzung und Normverbrauchsabgabe: bis 30. Juni 2021 genutzt werden. Rz 216: Bis zum…
…für diese Belange entsprechend geeignet sind. Näheres zu den allgemeinen Bedingungen der Inanspruchnahme der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe siehe Rz 688689 bis 696697. Näheres zu den allgemeinen Bedingungen der Inanspruchnahme der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und der motorbezogenen Versicherungssteuer siehe Rz 1400 sowie Rz 1630.…
…daher zu mehr als 80%) als Feuerwehrfahrzeuge verwendet werden. Näheres zur Inanspruchnahme der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe siehe Rz 688689 bis 696697. Näheres zu den allgemeinen Bedingungen der Inanspruchnahme der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und der motorbezogenen Versicherungssteuer siehe Rz 1400 sowie Rz 1630. Rz…
…Bei der Begründung ist "Befreiung nach § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG" auszuwählen. Rz 224: Die Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 ist in die Aufzeichnungen des Fahrzeughändlers aufzunehmen. Daneben hat der Fahrzeughändler…
…4 einzubringen. Das zuständige Finanzamt hat, nach dem das Formular vorgelegt wurde, die Sperre des Kraftfahrzeuges in der Genehmigungsdatenbank zu veranlassen. Rz 232: Wird die Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 nicht vorgelegt…
…solcher Personen) lediglich funktionelle Immunität und somit nur für jene Handlungen, die von ihnen in unmittelbarer Verbindung mit ihren amtlichen Obliegenheiten gesetzt werden. Eine Inanspruchnahme der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, sowie auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer, ist aus diesem Grund für diese Personen nicht möglich. …
…allgemeinen Bedingungen der Inanspruchnahme der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und der motorbezogenen Versicherungssteuer siehe Rz 1400 sowie Rz 1630. Rz 144: Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen hat zur Voraussetzung, dass das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% der gewerblichen Personenbeförderung dient. Rz 145: Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen…
…und wahrheitsgetreu auszufüllen, wobei auf dem Antragsformular auch die Erklärung über die beabsichtigte Verwendungsbestimmung des Kraftfahrzeuges (unter Angabe der Kennziffer nach Anlage 4 der ZustV) abzugeben ist. Die Inanspruchnahme der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für einen begünstigten Verwendungszweck wird somit zur Voraussetzung haben, dass dieser…
…Die zollbehördliche Tarifierungsentscheidung kann nicht herangezogen werden, da mittlerweile ein anderes Kraftfahrzeug vorliegt. Rz 539: Liegen Vorfragenentscheidungen von Zollbehörden in Bezug auf die zolltarifarische Einreihung des zu beurteilenden Kraftfahrzeuges vor, dann sind diese bindend. Solche Entscheidungen im Sinne von Art. 22 ff Zollkodex der Union …
…Dokumente maßgeblich. Die Befreiung gemäß § 35 Abs. 6 GebG steht auch noch zu, wenn die betreffende Schrift am zweiten Geburtstag ausgestellt wird. Rz 1729: Von der Befreiung umfasst sind Reisedokumente gemäß § 14 TP 9 Abs. 1 und 2 GebG. Das sind der gewöhnliche Reisepass, der…
…EEG haben die Einnahmen, die sie aus der EEG für die Nutzung des Überschussstroms (Lieferung von Strom/Erlöse aus der Nutzungsvereinbarung) erhalten, steuerlich zu erfassen und unter den allgemeinen Voraussetzungen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrags setzt voraus, dass das angeschaffte…
…und Verbrauchsspitzen ermöglicht wird (siehe auch § 4 Abs. 7 ElAbg-ESBV betreffend die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung im Wege einer Vergütung). Hingegen sind Strommengen, die von begünstigten Elektrizitätserzeugern an einem anderen Ort verbraucht werden, von der Befreiung nicht erfasst (§ 3 Abs. 5 ElAbg-ESBV). Eine Selbsterzeugung…