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KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.1.8. ZulassungImport von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991) B.6.1.8.1. Allgemeines Rz 930: Bei Gebrauchtfahrzeugen, die unmittelbar aus dem übrigen Unionsgebiet in das Inland gebracht werden und die bereits im übrigen Unionsgebiet zum Verkehr zugelassen…

KfzBStR 2021 Rz 425–431B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3 NoVAG 1991 fällt somit vor allem der Eigenimport von Kraftfahrzeugen. Dies betrifft Kraftfahrzeuge aus dem Drittland als auch Kraftfahrzeuge aus dem übrigen Unionsgebiet, wenn für diese nicht schon der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllt wurde. Handelt es sich um einen Import aus dem Drittland…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…den tatsächlichen Wertverlust der von einer Privatperson eingeführten gebrauchten Kraftfahrzeuge genau widerspiegeln und die Erreichung des Zieles ermöglichen, derartige Kraftfahrzeuge so zu besteuern, dass auf keinen Fall der Betrag der Restabgabe überschritten wird, der im Wert gleichartiger, im Inland bereits zugelassener Gebrauchtfahrzeuge enthalten ist (EuGH…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung Rz 1023: Bei Gebrauchtfahrzeugen, die von Fahrzeughändlern oder von sonstigen Personen aus dem übrigen Unionsgebiet importiert werden, kommt es umsatzsteuerlich häufig zur Anwendung der Differenzbesteuerung. Auch bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer nicht Teil der Berechnungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…nicht jedoch bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb). Für die Beurteilung der konkreten Normverbrauchsabgabebefreiung beim Erwerb aus dem übrigen Unionsgebiet ist es daher relevant, ob es sich um Neufahrzeuge oder um Gebrauchtfahrzeuge handelt. Rz 365: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe in § 3 Abs. 4 Z 2 bzw…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Zulassung im Inland nach einem Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland ist, im Gegensatz zum Erwerb eines inländischen Gebrauchtfahrzeuges, grundsätzlich normverbrauchsabgabepflichtig. Die Befreiung für Menschen mit Behinderungen nach § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 ist somit anwendbar, wenn ein Gebrauchtfahrzeug für Zwecke der Beförderung…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…GF | Gebrauchtfahrzeug | GI | Generalimporteur | LU | Leasingunternehmen | LN | Leasingnehmer | NF | Neufahrzeug | VF | Vorführkraftfahrzeug | VH | Vertragshändler Übersiedlungsgut siehe Import bzw. Export Eigenimport und Händler-Eigenimport Unter einem Eigenimport von Kraftfahrzeugen ist der Import durch…

KfzBStR 2021 Rz 432–438B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…vorgenommen werden. Zumeist wird bei diesen Zulassungen kein Kennzeichen ausgegeben, sodass sie auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden dürfen. Eine solche Zulassung unterliegt unabhängig von der Dauer und der tatsächlichen Nutzung auf inländischen, öffentlichen Straßen der Normverbrauchsabgabe gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 (vgl. VwGH…

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Steuerbefreiung handelt, kann die Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 von ihm nicht in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche Vergütung der Normverbrauchsabgabe an den Menschen mit Behinderung ist nicht vorgesehen. Rz 261: Bei Leasingfahrzeugen erfolgt die steuerbare Lieferung vom Fahrzeughändler an den Leasinggeber. Da…

KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703) Rz 586: Kraftfahrzeuge, die von einem oder mehreren Elektromotoren durch Akkumulatoren angetrieben werden, werden als "Elektrofahrzeuge" bezeichnet [ErlHS zu 8703]. Elektrofahrzeuge tarifieren nach 8703 80. Zu den in § 3 Z 2…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1991) B.1.2.1. Allgemein Rz 411: Gemäß § 1 Z 2 NoVAG 1991 unterliegt der Normverbrauchsabgabe der innergemeinschaftliche Erwerb (Art. 1 UStG 1994) von Kraftfahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zur Weiterlieferung. Ob ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, ist ausschließlich nach den Bestimmungen des…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zu 5 Tonnen und entweder einen einzigen umschlossenen Innenraum (Bereich) für Fahrer, Passagiere und Ladegut (auch mit undichter Trennwand) oder zwei durch eine untrennbar verbundene und im Wesentlichen klimatisch dichte Trennwand abgeteilte Bereiche für Passagier- und Warenbeförderung und das Vorhandensein von Komfortmerkmalen (z.B. Aschenbecher…

KfzBStR 2021 Rz 936–937B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Normverbrauchsabgabe unterlagen, sind auch weiterhin nicht der Normverbrauchsabgabe zu unterwerfen. Es erfolgt dadurch eine Gleichstellung mit Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Unionsgebiet. Wird allerdings das nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegende Lastkraftfahrzeug (Klasse N1) durch Umbauten zu einem der Normverbrauchsabgabe unterliegenden Kraftfahrzeug (Klasse M1) umgestaltet, ist dieses, wie…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum Rz 812: Wird ein Gebrauchtfahrzeug im übrigen Unionsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis als gemeiner Wert (§ 5 Abs. 2 NoVAG 1991). Der Kaufpreis (Anschaffungspreis) gilt somit in diesen…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) B.1.3.1. Allgemeines Rz 421: Steuerpflichtig ist die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach § 1 Z 1 oder Z 2 NoVAG 1991 eingetreten ist (subsidiäre Anwendung), oder…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Die zollbehördliche Tarifierungsentscheidung kann nicht herangezogen werden, da mittlerweile ein anderes Kraftfahrzeug vorliegt. Rz 539: Liegen Vorfragenentscheidungen von Zollbehörden in Bezug auf die zolltarifarische Einreihung des zu beurteilenden Kraftfahrzeuges vor, dann sind diese bindend. Solche Entscheidungen im Sinne von Art. 22 ff Zollkodex der Union …

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rz 525). Rz 1265: Da Oldtimer ab 1. Juli 2021 explizit von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen sind (siehe Rz 527 f) sowie nach der Kombinierten Nomenklatur unter Position 9705 eingestuft werden und damit auch bis 30. Juni 2021 nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen (siehe Rz 588 ff…

KfzBStR 2021 Rz 527–530B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Ersatz gilt als dem originalen Zustand entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile handelt, die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Kraftfahrzeuges im Handel angeboten wurden (handelsübliches oder werksnahes Zubehör). Für die Originalität solcher Änderungen sind Nachweise durch Literatur, Prospekte…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Gebrauchtfahrzeugen sowie Kraftfahrzeugen mit einer Tageszulassung der Fall. Hinsichtlich Kraftfahrzeugen mit einer Tageszulassung gilt dies jedoch nur bis zum Inkrafttreten des § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 mit 1. Juli 2021. AbSeit diesem Zeitpunkt sind diese Kraftfahrzeuge von…