…54/2021; ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen mit Amtssitz in Österreich sowie die im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder ausländischer Vertretungsbehörden. Honorarkonsulate und Honorarkonsuln sind nicht von der Befreiung erfasst. Im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder einer ausländischen Vertretungsbehörde sind berechtigt, alle zwei…
…mVSt) befreit. Honorarkonsuln genießen keine diesbezüglichen Privilegien. Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden genießen zwar insgesamt weniger Privilegien als die zuvor genannten Personen, sind jedoch ebenso wie diese von der Kraftfahrzeugbesteuerung befreit. Angestellte internationaler Organisationen sind aufgrund der jeweiligen Amtssitzabkommen zum…
…Diplomaten; höherrangige Angestellte internationaler Organisationen) | Ja | Orange | Berufskonsuln | Ja | Gelb | Honorarkonsuln | Nein | Grün | Angestellte oder Sachverständige internationaler Organisationen oder Einrichtungen | KfzSt - nein mVStmvSt - ja - ja (Sachverst.- nein) | Blau | AlleAlle andere Personen, die in…
…Rang stehende Mitglieder der ausländischen Vertretungsbehörden (§ 1 Abs. 1 Z 2 IStVG). Honorarkonsulate und Honorarkonsuln sind nicht von der Befreiung erfasst. Rz 357: Von der Normverbrauchsabgabe sind demnach befreit: Die Lieferung von Kraftfahrzeugen an Vergütungsberechtigte iSd § 1 Abs. 1 Z 1 IStVG für ihren amtlichen…