1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…
…Risk-Distributoren Waren von Konzerngesellschaften ein- und in der Regel an Drittkunden verkaufen, agieren Kommissionäre und Handelsvertreter als Geschäftsvermittler (siehe Rz 271 ff für die damit einhergehende Frage der Begründung einer Vertreterbetriebsstätte). In jedem Fall müssen die konzerninternen Transaktionen fremdüblich entsprechend dem Funktions- und Risikoprofil…
…zwar im eigenen Namen, aber für fremdes Interesse auftritt. Dies hat zur Folge, dass nicht nur ein Dienstnehmer oder ein selbständiger Handelsvertreter, sondern auch ein im eigenen Namen auftretender Kommissionär ständiger Vertreter des Kommittenten ist, da auch ihm die Verpflichtung obliegt, nicht im eigenen Interesse…
…Unternehmens an einen inländischen selbstständigen Handelsvertreter oder geschäftsführenden Gesellschafter, welcher von mehreren Wohnsitzen eines Menschender eine juristische Person vertritt, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass dieser die Verfügungsmöglichkeiten über das Kraftfahrzeug innehat, womit er als HauptwohnsitzVerwender anzusehen ist. Der selbständige Handelsvertreter oder geschäftsführende Gesellschafter kann…
…Unternehmen, welches im Inland keine Betriebsstätte hat, der inländische Dienstnehmer, selbstständige Handelsvertreter oder Gesellschafter-Geschäftsführer der Verwender des Kraftfahrzeuges (siehe Rz 50), muss zur Erbringung des Gegenbeweises konkret dargelegt werden, dass in einer Gesamtbetrachtung überwiegend vom ausländischen Betriebsstandort über das Kraftfahrzeug verfügt wird (vgl. VwGH…
…Kaufpreis) stellt für ihn keinen Barumsatz dar. Erhält er dafür seine Provision vom Auftraggeber in bar, handelt es sich dabei um einen Barumsatz (sonstige Leistung) des Handelsvertreters. 5.11. Tankstellen Bei einem Eigenhändler bestehen keine Besonderheiten. Erfolgt der Verkauf des Treibstoffes in fremdem Namen und…
2.2.3.6. Vertreterbetriebsstätten Rz 335: Die Grundsätze des AOA light gelten auch für Vertreterbetriebsstätten im Sinn von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA (Rz 271 ff). Auch im Fall eines ständigen Vertreters, der als Vertreterbetriebsstätte zu qualifizieren ist, muss daher eine Funktionsanalyse angestellt…