AlleRichtlinien1Erlässe & Informationen1EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer651 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 308–31410.2.1.6. Bergrechtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
… 2 Abs. 1 Z 1 bis 10a NÄG (Familiennamen) sowie iSd § 2 Abs. 2 erster Halbsatz NÄG (Vornamen) sind gemäß § 6 NÄG von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben befreit; die Befreiung bezieht sich nur auf die Bewilligung zur Änderung des Namens, nicht hingegen auf den Antrag…
BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2
… 281 BAO sinngemäß auch für Beschwerdevorentscheidungen. Allerdings gilt die Wirkung des § 281 Abs. 2 BAO (zufolge § 263 Abs. 4 zweiter Halbsatz BAO) nur, soweit sich aus der in § 278 Abs. 3 BAO oder aus der in § 279 Abs. 3 BAO angeordneten Bindung nicht anderes ergibt…