…Einbringung einer Beschwerde gegen den betreffenden Bescheid entgegen (vgl. zB VwGH 7.12.1972, 0847/71). 2.3. Zurücknahme nach § 85 Abs. 2 BAO 2.3.1. Formgebrechen Formgebrechen sind solche Gestaltungen, die gesetzlich normierten Vorschriften widersprechen, wenn diese Vorschriften die formelle Behandlung eines Anbringens…
…hingegen die als Gebührenschuldner in Betracht kommenden Vertragsteile eines gebührenpflichtigen Rechtsgeschäftes persönlich von den Gebühren befreit, dann kann keine andere Person als Haftender zur Entrichtung der Gebühr herangezogen werden. Rz 1196: Die Abgabenbehörde hat die Geltendmachung der Haftung nach den in der BAO festgelegten Regeln…
…einer finanziellen Notlage). Ein denkbares Szenario betrifft beispielsweise das Heranziehen von Scheingeschäftsführern für Firmen bzw. Firmenmäntel, die gleichzeitig auch als Gesellschafter im Firmenbuch eingetragen werden, allerdings keinen Einblick in die Geschäftstätigkeit der Firma haben. Die laufende Geschäftstätigkeit als auch alle wesentlichen Entscheidungen werden durch eine…
…Haftung für die Gebühr Rz 698: Nach § 14 TP 15 Abs. 3 GebG haftet der Rechtsträger der Zulassungsstelle, also das Versicherungsunternehmen, für die Gebühr. Das Versicherungsunternehmen hat gesondert für jede von ihm eingerichtete Zulassungsstelle die Gebühr für die in einem Kalendermonat erteilten Zulassungen und bewilligten…