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6 Treffer395 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Absicht des Verfassers an, ob er ein Rechtsgeschäft bezeugen wollte oder nicht. Rz 1086: Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird, wie zB allgemeine Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob diese Schriften, auf die in der Urkunde…

VPR 2021 Rz 422–4263.1.4. Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…bei konzerninternen Geschäftsvorfällen die Verrechnungspreise dem Fremdvergleich standhalten müssen (Z 3.15 OECD-VPL). Daher ist nachzuweisen, dass die maßgebenden Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des Vorteilsausgleichs dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, wobei es auch notwendig sein kann, die Geschäftsvorfälle einzeln zu untersuchen. Rz 423: Ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… bei Kfz-Leasingverträgen die vereinbarten Versicherungsprämien, wenn der Bestandnehmer in einem Kfz-Leasingvertrag zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet wird (siehe Rz 1303); bei Vermietung von Kopierern eine Zusatzmiete pro Kopie (Mindestverrechnung); sonstige Leistungen zB auf Grund allgemeiner Geschäftsbedingungen, Wartungsverträge, Serviceverträge, Franchiseverträge (siehe Rz 1043) udgl…

VPR 2021 Rz 74–781.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Diese Bandbreite ist unabhängig von der Anzahl der Vergleichswerte nur dann in vollem Umfang zu berücksichtigen, wenn auf Grund zuverlässiger Datenqualität und vollständiger Informationen feststeht, dass eine sehr hohe Vergleichbarkeit der Geschäftsbedingungen besteht (siehe auch Rz 50; Z 3.47 OECD-VPL). Sofern feststellbar ist…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…maßgeblichen Einfluss auf wesentliche geschäftliche Entscheidungen des Rechtsträgers vorbehält bzw. anderweitig Kontrolle ausüben kann. Im Falle von Kreditvergaben durch Banken, welchen branchenübliche Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird jedoch keine Kontrolle alleine aufgrund der Finanzierung anzunehmen sein. Übliche Vertragsklauseln, die der Sicherung der Ansprüche der Gläubiger dienen …

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…mwN). Mangelt es an der Schriftlichkeit von Verträgen, müssen der Geschäftsvorfall und die Geschäftsbedingungen aus dem tatsächlichen Verhalten der Beteiligten abgeleitet werden (Z 1.49 f OECD-VPL sowie Hinweis auf die allgemeine Dokumentationspflicht, Rz 407). Rz 17: Sind die Leistungsbeziehungen gemäß Art. 7 DBA…