…Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden, Kraftfahrzeuge, welche widerrechtlich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Rz 1352: Gegenstand der Kraftfahrzeugbesteuerung ist das Kraftfahrzeug. Daraus ergibt sich, dass…
…Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, wird auf Antrag für jede Bahnbeförderung eine Steuerermäßigung in Höhe von 15% der monatlich für dieses Kraftfahrzeug zu entrichtenden Steuer gewährt, höchstens jedoch in Höhe des dafür zu entrichtenden Jahresbetrages. Wird ein Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht…
C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen) Rz 1505: Bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 bis 3,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht (Personenkraftwagen) richtet sich der Steuersatz auch nach dem Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land die erstmalige Zulassung…
C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge Rz 1518: Die Steuer je Monat beträgt bei allen übrigen Kraftfahrzeugen (nicht Krafträder und Kraftfahrzeuge der Klasse M1 [Personenkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen] (beispielsweise Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, L7e oder N1) je Kilowatt…
…bis 10.000 kg), O4 (> 10.000 kg) Klasse R1 bis R4: Land- und forstwirtschaftliche Anhänger Bei diesen beiden Arten von Anhängern unterliegen grundsätzlich jeweils die Klassen O3/R3 und O4/R4 auf Grund des höchsten zulässigen Gesamtgewichts der Kraftfahrzeugsteuer. Bei ausschließlicher oder vorwiegender…
…373: Die Befreiungstatbestände in der motorbezogenen Versicherungssteuer entsprechen inhaltlich den Befreiungstatbeständen des KfzStG 1992, die sich auf Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen beziehen (siehe Rz 1401). Die folgenden Ausführungen zur Befreiung für Diplomaten und Angestellte von internationalen Organisationen sind somit…
…wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht für die Warenbeförderung gegenüber jenem für die Personenbeförderung überwiegt und weder Komforteinrichtungen noch Verankerungspunkte für Sitze oder Sicherheitsgurte im Warenbeförderungsbereich vorhanden sind. Andernfalls liegt ein Kraftfahrzeug der Position 8703 (Pkw) vor. Für die Gewichtsermittlung können folgende Ansätze verwendet werden: Pro…
…als zur Warenbeförderung bestimmt und daher in die Position 8703 (Pkw) einzureihen, wenn sie beispielsweise folgende Merkmale aufweisen: ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis zu 5 Tonnen und entweder einen einzigen umschlossenen Innenraum (Bereich) für Fahrer, Passagiere und Ladegut (auch mit undichter Trennwand) oder zwei durch…
…Berechnung auszuscheiden. Der Steuerschuldner muss mindestens ein steuerbares ziehendes Kraftfahrzeug und zwei steuerbare Anhänger haben, um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können. Beispiel: Ein Unternehmer hat einen Spezialanhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 30 Tonnen für sein Unternehmen. Er hat kein entsprechendes Zugfahrzeug;…
…Monatssteuer zu entrichten. 3)Bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges beispielsweise am 20. eines Monats ist die Höhe der Steuer gleichfalls von dem Umstand abhängig, wie viele Tage der betreffende Monat hat. 4)Zulassung eines Sattelzugfahrzeuges (höchstes zulässiges Gesamtgewicht 9 Tonnen) am 6. Mai 2020, Abmeldung 30…
…dass die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte, die der Steuerberechnung zugrunde gelegt wurden, nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. Wenn in einer ausländischen Zulassungsbescheinigung die Angaben des höchsten zulässigen Gesamtgewichts, der Achslasten oder der Stütz-/Sattellasten fehlen, können diese dem Fabrikschild des Fahrzeuges entnommen werden. Rz…
…1620: Der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie alle übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Zugmaschinen und Motorkarren), welche haftpflichtversichert sind. Rz 1621: Der steuerliche Tatbestand der motorbezogenen…
…dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines Gesamtgewichtes belastet. Unter dem Begriff "Anhänger" im Sinne des KfzStG 1992 sind auch Sattelanhänger zu verstehen. In der Zulassungsbescheinigung sind diese unter dem Begriff "Sattelanhänger" in…
…Rz 10: Einzeltypengenehmigung Bei Kraftfahrzeugen ohne eine unionsweite Typengenehmigung (EG/EU-Betriebserlaubnis) ist eine Einzeltypengenehmigung einzuholen. Diese erfolgt durch die Landesprüfstellen. Höchstes zulässiges Gesamtgewicht (§ 2 Z 33 KFG 1967) Rz 11: Das höchste zulässige Gesamtgewicht ist das höchste Gesamtgewicht, das ein bestimmtes Kraftfahrzeug erreichen darf…
…Kommunikationsdiensten angefordert werden kann. Motorkarren (§ 2 Z 20 KFG 1967) Rz 21: Ein Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7.000 kg und mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt…
…und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1). Rz 522: ZumSeit dem 1. Juli 2021 umfasst der Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe kommendes NoVAG 1991 auch Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis einschließlich 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht, also Kraftfahrzeuge der Klasse N1…
…im Einzelnen Rz 1401: Es ist darauf hinzuweisen, dass die Befreiungstatbestände in der motorbezogenen Versicherungssteuer inhaltlich den Befreiungstatbeständen des KfzStG 1992, die sich auf Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen beziehen, entsprechen. Die Ausführungen zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sind somit…
…welcher der Wiederausfolgung vorangeht. Die erforderliche Hinterlegungsdauer beträgt bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mindestens 10 Tage, bei anderen Kraftfahrzeugen mindestens 45 Tage. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die Frist einbezogen…
…2 zu entrichten. 2. Omnibus (steuerfrei gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 KfzStG 1992) wird mit einem Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen unter einem Wechselkennzeichen betrieben. Da der Omnibus bereits gemäß § 2 Abs. 1 KfzStG 1992 steuerfrei ist…
…sonstigen Kraftfahrzeugen gilt weiterhin die bis 30. September 2020 gültige Rechtslage. Davon ausgenommen sind seit 1. Jänner 2023 Wohnmobile der Aufbauart "SA" mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzGG) bis 3,5 t, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist (Abgabenänderungsgesetz 2022, BGBl…