RIS AI
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GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Er ist daher grundsätzlich der rechtsgeschäftlichen Gestaltung zugänglich. Fehlt es an einer solchen Bestimmung, so gilt als Sitz der Ort der Geschäftsleitung. Das ist jener Ort, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet, wo also nach dem Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…wenn die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft schlecht ist oder bei geringen bzw. langfristigen Darlehenstilgungen, wobei immer das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend ist (KStR 2013 Rz 721). Rz 112: Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer ausländischen Tochtergesellschaft ein zinsfreies Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder im Ausland…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…kann jede juristische Person sein, bei der die Eingliederung möglich ist. Organschaft nach § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Es ist nicht erforderlich…

VPR 2021 Rz 121–1241.3.3.2. Cash-Pooling
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Anhaltspunkte für den Cash-Pool einkurzfristigen Liquiditätsbedarf geben. Auf Basis einer sachgerechten Abgrenzung des Geschäftsvorfalls handelt es sich um ein längerfristiges Darlehen an denist daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse jener Teil der Cash-Pool-Einlage der A-GmbH, dasder die kurzfristig notwendigen Veranlagungsbeträge übersteigt…

GebR 2025 Rz 1000–100511. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…überwiegenden rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck zu beurteilen. Dabei ist die nach § 914 ABGB ermittelte Absicht der Parteien hinsichtlich der Wirkung des Vertrages maßgebend. Es kommt vor allem auf den von den Parteien bei Vertragsabschluss verfolgten, objektiv erkennbaren Willen an, wobei das Gesamtbild und nicht einzelne…