…Originalkaufvertrag keine gebührenbefreite Beilage dar, da Urkunden über Rechtsgeschäfte, die unter das GrEStG 1987 fallen, keiner Gebühr unterliegen. Beispiel 2: Bei einem Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird eine ausländische Geburtsurkunde vorgelegt. Diese Schrift stellt keine gemäß § 14 TP 5 Abs. 3 Z 3 GebG…
…mit denen Vor- oder Familienname erklärt werden, sind gebührenpflichtig. Die Gebührenschuld entsteht mit abschließender Erledigung (Ausstellung der Personenstandsurkunde, zB Teilregisterauszug Geburt oder Geburtsurkunde). Rz 432: Eingaben, mit denen Vor- oder Familienname (und der zusätzliche Entfall von Namensteilen gemäß § 38 Abs. 2a PStG 2013) erklärt werden…
…durch Verleihung oder Erstreckung erworben hat. Rz 1731: Unter die Befreiung fallen darüber hinaus folgende sonstige Dokumente: Anzeige der Geburt oder Totgeburt Geburtsurkunde Geburtsbestätigungen für Krankenkasse oder Finanzamt Staatsbürgerschaftsnachweis (nicht befreit ist jedoch die Verleihung oder Erstreckung der Staatsbürgerschaft sowie der danach ausgestellte Staatsbürgerschaftsnachweis) Erteilung…
…überwiegende, schutzwürdige Interessen des wirtschaftlichen Eigentümers entgegenstehen. Bei in Österreich gemeldeten Minderjährigen ist nur die Angabe von Namen und Geburtsdatum erforderlich. Bei nicht in Österreich gemeldeten Minderjährigen ist hingegen eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines sonstigen öffentlichen Dokuments, dass die Minderjährigkeit bestätigt, beizulegen. Überwiegende, schutzwürdige…