…länderbezogene Bericht für das Wirtschaftsjahr 2020/21 muss daher spätestens am 30.9.2022 über FinanzOnline an das Finanzamt für Großbetriebe übermittelt werden. Rz 472: Wird die Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49b FinStrG vor…
…BAO. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG führt die Verletzung der Mitteilungspflicht daher zu einer Finanzordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro geahndet wird. Die Abgabenbehörde kann bei Unterlassung der Mitteilung auch eine Zwangsstrafe nach § 111 BAO verhängen, um…
…Aufforderung) mit zu übermitteln. Rz 494: Master und Local File sind sonstige Aufzeichnungen im Sinne der BAO. Gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG kann die Verletzung der Aufzeichnungspflicht zu einer Finanzordnungswidrigkeit führen, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet wird.
…2 und 3 BAO (Aufbewahrung auf Datenträgern), § 51 Abs. 1 lit. d FinStrG (Finanzordnungswidrigkeit). 4.7. Belegentgegennahmepflicht Nach § 132a Abs. 5 BAO hat der Leistungsempfänger oder der an dessen Stelle die Gegenleistung ganz oder teilweise erbringende Dritte den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten…
…oder unterdrückt werden können, verfälscht, begeht, sofern nicht eine Abgabenverkürzung vorliegt, eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51a FinStrG, die mit Geldstrafe bis 25.000 Euro geahndet werden kann. Der Gesetzgeber erklärt hier eine auf eine Hinterziehung von Abgaben ausgerichtete Vorbereitungshandlung schon für strafbar, ohne, dass ein strafbarer…
…im ruhenden Nachlass befindlichen Geschäfts- oder Kapitalanteile werden. 5.8 Finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit Sind mehrere Organe eines meldepflichtigen Rechtsträgers zur Erfüllung der Meldepflichten berufen, so richtet sich die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Finanzvergehen und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 15 WiEReG in erster Linie nach der internen Aufteilung der Zuständigkeiten…
13. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser…