… 82 Abs. 8 KFG 1967 erlaubtKraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz der Eltern fingiert. Handelt es sich um eine Person mitBesteht bei getrennt lebenden Eltern bei einem Elternteil ein Hauptwohnsitz im Inland, istgilt diese Verwendung ohne inländische Zulassung nur einen Monat nachFiktion nicht, wenn der erstmaligen Einbringung ins…
…Verkehr im Inland den Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 und § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 erfüllt. Die Zulassungsverpflichtung und damit die Steuerpflicht dauern solange an, als der dauernde Standort eines Kraftfahrzeuges im Inland ist; längere Fahrten…
…Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler Rz 247: Die Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 kann im Falle des Erwerbs eines neuen Kraftfahrzeuges bei einem inländischen Fahrzeughändler ausschließlich bei diesem Fahrzeughändler in Anspruch genommen werden. Eine spätere Vergütung einer zunächst beim Fahrzeughändler entrichteten Normverbrauchsabgabe durch das…
…auf der Ladefläche, seines Gesamtgewichtes belastet. In der Zulassungsbescheinigung wird es als "Sattelzugfahrzeug" in der Klasse N1 bis N3 ausgewiesen und gilt im Sinne des KfzStG 1992 immer als eigenständiges Kraftfahrzeug. Selbstfahrende Arbeitsmaschine (§ 2 Z 21 KFG 1967) Rz 31: Ein Kraftfahrzeug, das nach seiner…
…überwiegend im Ausland zurückgelegte Kilometerleistung sowie eine überwiegende zeitliche Aufenthaltsdauer des Kraftfahrzeuges im Ausland stellen Indizien dafür dar. Maßgeblich ist zudem das Verhältnis zwischen betrieblicher Verwendung für das ausländische Unternehmen und Privatnutzung durch den Verwender. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als betrieblich veranlasste Fahrten…
…2 Abs. 1 Z 4 KfzStG 1992 sind Miet-, Taxi- und Gästewagen von der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Unter Miet-, Taxi- und Gästewagen sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112…
…Geringfügige Zeitdifferenzen (maximal 14 Tage) zwischen Zulassung eines Kraftfahrzeuges und Überreichung der Abgabenerklärung sind unbeachtlich. Mittels dieser erklärt der Antragsteller, dass das bezeichnete Kraftfahrzeug auf ihn zugelassen ist, vorwiegend zu seiner persönlichen Fortbewegung und für Fahrten, die seinen Zwecken und seiner Haushaltsführung dienen, verwendet wird…
…Gebietskörperschaften Rz 680: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Kraftfahrzeuge, die als Einsatzfahrzeuge zur Verwendung durch eine Gebietskörperschaft im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer zur Erfüllung seiner Aufgaben bestimmt sind, siehe Rz 130 bis 142. B.3.8…
…einen anderen Ort im Rahmen des Geschäftsbetriebes, Gewerbsmäßige Fahrten zur Überführung unbeladener Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 oder N3 im Auftrag von Nutzfahrzeugherstellern oder Nutzfahrzeughändlern, Fahrten zur Überführung des Kraftfahrzeuges durch den Käufer bei der Abholung des Kraftfahrzeuges vom Verkäufer, Fahrten zum Ort der…
…Bedienung, Versicherung, Steuer etc. abzustellen (OGH 18.10.2000, 9 Ob A 150/00z). Der Begriff Hauptwohnsitz ist im SinneVerfügungsmacht besitzt der Verwender des § 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991 zu verstehen. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründetKraftfahrzeuges dann, an derwenn er sichtatsächlich…
…Bedingungen der Inanspruchnahme der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe siehe Rz 688689 bis 696697. Näheres zu den allgemeinen Bedingungen der Inanspruchnahme der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und der motorbezogenen Versicherungssteuer siehe Rz 1400 sowie Rz 1630. Rz 110: Unter dem Begriff der "Krankenbeförderung" im Sinne des …
…diesbezüglichen außergewöhnlichen Belastung im Rahmen der Einkommensteuer- oder Arbeitnehmerveranlagung). Zur vorwiegenden Verwendung siehe Rz 202 ff. Rz 202: Der Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderungen steht es gleich, wenn Dritte das Kraftfahrzeug für Zwecke des Menschen mit Behinderung (z.B. Fahrten zur Apotheke…
…erst ab dem 15. November 2020 in Anspruch genommen werden. Rz 294: Im Ansuchen muss erklärt werden, dass das Kraftfahrzeug vorwiegend (daher zu mehr als 80%) zur persönlichen Fortbewegung des Menschen mit Behinderung und für Fahrten, die Zwecken des Menschen mit Behinderung und seiner Haushaltsführung…
…Rz 1407: Überstellungsfahrten (§ 49 Abs. 1 KFG 1967) sind Fahrten, die zur Überstellung des Kraftfahrzeuges oder Anhängers an einen anderen Ort erforderlich sind. Näheres zur allgemeinen kraftfahrrechtlichen Definition von Überstellungsfahrten und Überstellungskennzeichen siehe Rz 32 f. C.2.2.3.3. Missbräuchliche Verwendung von Probefahrt-…
…nicht umfasst. B.3.8.2. Allgemeine Bestimmungen der Steuerbefreiungen für begünstigte Verwendungszwecke Rz 688689: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe erfolgt in den Fällen des § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 im Wege der Vergütung nach § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991, wobei Voraussetzung ist…