3.1.1.5.3. Daten zur Modifizierung der Anschaffungskosten bei Nichtmeldefonds Rz 231: Bei Nichtmeldefonds stehen, anders als bei Meldefonds, der zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichteten Stelle bzw. dem Fondsanteilinhaber selbst keine Daten der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) betreffend die Korrektur der Anschaffungskosten eines Investmentfondsanteils…
1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
…Betriebserfindung oder eines anderen immateriellen Werts, wie zB einer wertbeeinflussenden Konstruktionsidee oder einer wertsteigernden besonderen Bewerbung) beeinflusst wird. Rz 28: Bei der Vergleichbarkeitsprüfung werden neben der bloßen Vergleichbarkeit der Produkte auch die übrigen Vergleichbarkeitsfaktoren (Rz 57 ff) zu beachten sein. Es wird daher auch darauf…
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
… 12 Abs. 2 KStG 1988 für Aufwendungen und Ausgaben zu beachten. Somit kommt der Abgrenzung der Anschaffungsnebenkosten und den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben eine besondere Bedeutung zu. Zu den Anschaffungsnebenkosten siehe Rz 317. Rz 376: Nach § 27a Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ist…
…in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden jedoch in den meisten Fällen die Preisvergleichsmethode oder die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode am zweckmäßigsten sein. Auch anerkannte Bewertungsverfahren können einen brauchbaren Lösungsansatz zur Bestimmung fremdüblicher Preise für die Nutzung von immateriellen Werten bieten (Z 6.153 OECD-VPL); insbesondere jene…
…20/2009 zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (ErlWS-VO 2009). Auf der Homepage des BMF steht ein Berechnungsprogramm zur Verfügung (https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/Par16/Par16.aspx). Beispiel: Im Zuge eines gebührenpflichtigen…
…Baureihe, Baujahr, Erstzulassungsdatum, Kilometerstand); den Bewertungsstichtag; die Wertbestimmungsmerkmale, insbesondere ob im Bewertungsergebnis eine Umsatzsteuer- bzw. Normverbrauchsabgabekomponente enthalten ist und wie diese berechnet wurde; den Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis. Sofern diese Kriterien erfüllt werden, können daher bspw. die Notierungen auf Fahrzeugbewertungslisten…
…in der Praxis häufig mit Datenbankrecherchen gearbeitet (deduktiver Ansatz, vgl. Z 3.42 OECD-VPL; der ebenfalls zulässige additive Ansatz ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung). Datenbankrecherchen führen grundsätzlich nur dann zu verlässlichen Margenermittlungen, wenn einwandfrei feststeht, dass hierdurch vergleichbare Sachverhalte untersucht worden sind…