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KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die Krankenbeförderung verwendet. B.2.2.3.1.2. Erläuterungen zur Position 8703 Rz 553: Die Position 8703 umfasst Kraftfahrzeuge verschiedener Typen (einschließlich amphibischer Kraftfahrzeuge), die ihrer Beschaffenheit nach zur Beförderung von Personen gebaut sind. Kraftfahrzeuge dieser Position können jede Art von Antriebsmotor haben (Kolbenverbrennungsmotor…

KfzBStR 2021 Rz 531–535B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…00 der Kombinierten Nomenklatur) Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur) Rz 532: Die Definition des Kraftfahrzeuges ist an die Kombinierte Nomenklatur (KN) geknüpft. Ein Kraftfahrzeug im Sinne der Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…können. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) besagen ganz allgemein, dass zur Position 8703 jene Kraftfahrzeuge zählen, welche ihrer Beschaffenheit nach zur Personenbeförderung dienen. Diese Grundaussage ist bei jenen Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben, die auf Grund ihres Zustandes nicht mehr zur Personenbeförderung genutzt werden können…

2026-0.202.270Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.202.27006.03.2026

…nachkommt. Die Erläuterungen werden im Internet auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) veröffentlicht. 7. Zur Umsetzung von Artikel 9 Absatz 2 lit. c) und lit. d): Der Strategiebericht zur mittelfristigen Haushaltsplanung hat eine Beschreibung der wesentlichen mittelfristig geplanten Maßnahmen, einschließlich…

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

…Ausführungen zur Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 BoSchätzG 1970 sowie der näheren Erläuterungen zu den einzelnen Feststellungen und Daten der nachstehenden Zusammenstellung wird auf die 1. Teilkundmachung der Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (BMF-GZ 08 5505/1-IV/8/97, Amtsblatt zur…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bis zu diesem Zeitpunkt hat der gemäß § 28 Abs. 3 GebG zur Gebührenentrichtung Verpflichtete eine Abrechnung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks (Formular "Geb 6", Erläuterungen dazu enthält "Geb 6a") beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzulegen; dies gilt als Gebührenanzeige. Die Abrechnung ist elektronisch zu übermitteln…

KfzBStR 2021Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Normverbrauchsabgabegesetzes, Kraftfahrzeugsteuergesetzes und Versicherungssteuergesetzes durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Die KfzBStR 2021 sind ab 1. Juli 2021 anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Fälle sind die KfzBStR 2021 anzuwenden…

PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…aus den Erläuterungen zum Gesetz, dass Gewinnerzielung "zulässig" ist, "solange die Gewinne nicht um ihrer selbst willen erfolgen, sondern an die Mitglieder bzw. an die Gemeinschaft weitergegeben werden". Davon unabhängig ist auch festzuhalten, dass ElWOG 2010 und EAG keinesfalls als leges speciales zur BAO anzusehen…

VPR 2021 Rz 454–4573.2.3.4. Inhalt des länderbezogenen Berichts (Anlage 1 bis 3 VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…zugleich addierter Form) einzutragen (vgl. OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung, II.3.). Rz 455: In der Anlage 3 unter "Zusätzliche Informationen" sind Erläuterungen hinsichtlich der herangezogenen Datenbasis zu dokumentieren. Dabei ist etwa eine Beschreibung der herangezogenen Datenquellen erforderlich, welche es den Behörden ermöglicht…

GebR 2025 Rz 1502–150927.7.4. Wetten
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…abzuführen. Für die Wettgebührenabrechnung steht das Formular Geb 6 und für die Erläuterungen der Selbstberechnung der Wettgebühr das Formular Geb 6a auf der Homepage des BMF zur Verfügung (siehe https://www.bmf.gv.at → Formulare). Die Gebührenentrichtung für die Wettgebühren hat bis zum 20…

VPR 2021 Rz 432–4353.2.2. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Der Begriff umfasst somit insbesondere Körperschaften, Personengesellschaften sowie Betriebsstätten. Zur Definition der Geschäftseinheit wird auf den Begriff des eigenständigen Geschäftsbereichs zurückgegriffen. Damit wird den Modellen der OECD und der EU gefolgt. In der englischen Sprachfassung wird der eigenständige Geschäftsbereich als "separate business unit" bezeichnet. Beispiel…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Monats) zu übermitteln. Diese Übermittlung kann auch unter Verwendung der auf der Homepage des BMF unter https://www.bmf.gv.at → Formulare zur Verfügung stehenden Drucksorten "Geb 2" und "Geb 2b" erfolgen (Erläuterungen zu den beiden Drucksorten bietet "Geb 2a"). Dies gilt als Gebührenanzeige…