…2014, BMF-AV Nr. 102/2014 (Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen): In Absatz 4 wird die Wortfolge "Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart" durch "Finanzamt für Großbetriebe" ersetzt. (2) Die Erlässe des BMF vom 14.08.1981, Z 04 1483/21-IV/4/81, vom…
…04 0101/41-IV/4/01 idF des Erlasses des BMF vom 29. Jänner 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einzureichen ist, erwirkt werden. § 240 Abs…
…und 7 des Erlasses des BMF vom 17. Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 werden durch folgende Absätze ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einzureichen ist, unter Verwendung der dafür vorgesehenen Web-Formulare, erwirkt werden. …
…aufrechterhalten. Dieses Besteuerungsrecht an den Einkünften der überlassenen Arbeitskräfte kann durch Option für einen (freiwilligen) Lohnsteuerabzug (LStR 2002 Rz 927) wahrgenommen werden, wobei das dabei anzuwendende Verfahren weiterhin unter Einbindung des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart entsprechend dem Erlass des BMF vom 10. März 2006, BMF…
…Voraussetzungen siehe Rz 444 ff), können die ausländischen Anteilinhaber inländischer Immobilienfonds daher die Rückzahlung der das Abkommensausmaß übersteigenden Steuer (idR 12,5%) beim FA Bruck-Eisenstadt-Oberwart in Anspruch nehmen. Rz 585: Ist der Anteilinhaber jedoch in der Lage, kraft des Ausmaßes seines Anteilbesitzes unmittelbar…
…000 Anlage 13 Hektarsätze für Betriebe mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche | Bundesland | Politischer Bezirk | Hektarsatz (Euro je Hektar) | Burgenland | | Eisenstadt-Umgebung und Städte Eisenstadt und Rust | 77 | | Güssing | 161 |  …
…dient der Transparenz der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Anteilinhaber und verhindert, dass es zu einer Mehrfacherstattung einer - aufgrund der Bestimmungen der jeweils anzuwendenden DBA - überhöht einbehaltenen KESt kommt. Eine Erstattung ist daher nur im Rahmen des Erstattungsverfahrens beim zuständigen Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (FA38) möglich.
…2947). Rz 563: Sobald ein im Ausland als intransparent eingestufter Investmentfonds, unter Vorlage einer vom Ansässigkeitsstaat des Investmentfonds ausgestellten Ansässigkeitsbestätigung, die Entlastung beim zuständigen Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart beantragt, ist keine gesonderte Antragsmöglichkeit für in Drittstaaten (weder Österreich noch Ansässigkeitsstaat des Investmentfonds) ansässige Anteilinhaber möglich.