… 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz einer gesetzlichen Vermutung (Standortvermutung): Wenn ein Kraftfahrzeug von einer natürlichen- die Person mit einem Hauptwohnsitz oder einer juristischen Person mit Sitz im Bundesgebiet im Inland verwendet wirdzu verstehen, hat diesesdie das Kraftfahrzeug seinen vermuteten dauernden Standort im Inlandauf eigene…
…Fruchtgenussrecht dar (VwGH 5.3.1990, 89/15/0014). Rz 1457: Erfolgt die Einräumung der Dienstbarkeit durch das Gericht (zB § 3 Notwegegesetz oder § 86 EheG) oder durch die Verwaltungsbehörde (zB bei Enteignungen nach § 2 Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz - EisbEG oder durch die Agrarbehörde) ist keine Gebührenpflicht gegeben.
…3 KfzStG 1992) Rz 1433: Für ein im Inland zugelassenes, leer oder beladen im inländischen Huckepackverkehr mit der Eisenbahn befördertes Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, wird auf Antrag für jede Bahnbeförderung eine Steuerermäßigung in Höhe von 15% der…
…8 KFG 1967 ist - unter Heranziehung des Halterbegriffs im Sinne des § 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies welcher von mehreren Wohnsitzen eines Menschen als Hauptwohnsitz anzusehen ist…
…Abs. 2 GebG unterliegen nicht der Bürgschaftsgebühr Bürgschaftserklärungen, die im Strafverfahren und überhaupt zur Sicherung allgemeiner Interessen außer dem öffentlichen Dienst oder einem Vertragsverhältnis gegeben werden müssen; Bürgschaftserklärungen von Kreditunternehmungen an Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie an Eisenbahnunternehmungen, die dem öffentlichen Verkehr dienen; Bürgschaftserklärungen, die…
…Erdgas oder Mineralöl oder für nichtenergetische Zwecke verwendet wird (Z 2); dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Eisenbahnunternehmens zuständigen Finanzamt, wenn es sich um nicht selbst erzeugten nachweislich zum Steuersatz von 0,015 Euro je kWh versteuerten Bahnstrom zum Antrieb und Betrieb von Schienenfahrzeugen…
… 2 Abs. 1 Z 13 KfzStG 1992) Rz 1425: Von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind Anhänger, die für die Beförderung von Schienenfahrzeugen (das sind Lokomotiven, Eisenbahnwaggons zur Personen- oder Güterbeförderung, Bau- bzw. Maschinenwaggons) auf der Straße eingerichtet sind. Sie dürfen zu keinen anderen Zwecken verwendet werden…
…Fahrausweisautomaten (§ 5 BarUV 2015) Keine Registrierkassenpflicht besteht bei Fahrausweisautomaten für Beförderungen im Personenverkehr, wenn die vollständige Erfassung der ausgestellten Fahrausweise gewährleistet ist. Mit dieser Bestimmung sollen Fahrausweisautomaten für Personentransporte (insbesondere für Eisenbahnen) von der Registrierkassenpflicht ausgenommen werden, da auch bei der Belegerteilungspflicht gemäß § 132a Abs…