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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Verpflichtung im Sinne der oben genannten Bestimmungen dar. Definitionsgemäß nicht in den Anwendungsbereich des WiEReG fallen: Im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, da diese ein rechtlich unselbständiger Teil eines Rechtsträgers mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer, auch wenn diese…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…ausländischen Einzelunternehmen ein Darlehen an seine inländische Personengesellschaft und ist diese Darlehensgewährung auf seine Gesellschafterfunktion zurückzuführen, dann liegen hinsichtlich der empfangenen Zinsen Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters im Sinn von § 23 Z 2 EStG 1988 vor (EStR 2000 Rz 5871). Dem AOA (light) wird daher auch hier…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Bei Einzelunternehmern muss zur Erbringung des Gegenbeweises das Kraftfahrzeug dem ausländischen Betriebsstandort zuordenbar sein. Rz 62: Ist bei Überlassung eines Kraftfahrzeuges durch ein ausländisches Unternehmen, welches im Inland keine Betriebsstätte hat, der inländische Dienstnehmer, selbstständige Handelsvertreter oder Gesellschafter-Geschäftsführer der Verwender des Kraftfahrzeuges (siehe Rz…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Österreich. Erbringt der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht den Gegenbeweis, dass meldebehördlichen Vorgaben Rechnung getragenist das Kraftfahrzeug gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 wurdein Österreich anzumelden. A.2.3.5. Dauernder Standort - Standortvermutung Rz 51: § 26 BAO kommt hinsichtlich der Beurteilung des Hauptwohnsitzes nicht zur Anwendung, daNach…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…sich der Investor als echter stiller Gesellschafter beteiligt hat. Derartige besondere Klauseln finden sich zB in den Abkommen mit Italien, Kroatien, Malta, Polen, der Schweiz, Slowenien, Spanien und den USA. Rz 389: Auch eine Erbengemeinschaft kann eine Mitunternehmerschaft bilden, wenn die Erben eines Einzelunternehmers dessen…