…steht zum einen dem Beschuldigten und Verdächtigen, gegen den schon vor der Einleitung des Strafverfahrens eine Verfolgungshandlung gerichtet wurde, zu (§ 79 Abs. 1 FinStrG iVm § 75 FinStrG). Diese Personen können sich durch einen Verteidiger iSd § 48 Abs. 1 Z 5 StPO sowie einen Steuerberater vertreten…
…von einer zuständigen Behörde angeforderte oder anderweitig von den betroffenen Personen erhaltene zusätzliche Information ist unverzüglich mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaats auszutauschen. 5. Für die Bestimmung des Fristbeginns gelten folgende Vorschriften: a)Die zuständige Behörde, bei der ein Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens…
…Auch Anträge auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind gebührenfrei. | Von der Gebührenbefreiung nicht umfasst sind Eingaben auf Auszahlung von Entschädigungen. | Z 4a | Eingaben in Angelegenheiten des Zollrechts | Die Befreiung gilt auch für Eingaben an das Zollamt Österreich und…
…VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG…
…durch eine korrespondierende Gegenberichtigung (siehe Rz 500 ff) beseitigt werden können, besteht im Verhältnis zu vielen Ländern für den Abgabepflichtigen die Möglichkeit, die Einleitung eines Verständigungsverfahrens sowie - gegebenenfalls nach dessen Scheitern - eines Schiedsverfahrens zu beantragen. Als Rechtsgrundlage dienen dazu entweder bilaterale DBA, die eine dem…
…bei deren Verletzung eine Säumnisbeschwerde (§ 284 BAO) an das Verwaltungsgericht in Betracht kommt, die Beschwerdevorentscheidung umfasst nicht nur meritorische Erledigungen (Sachentscheidungen), sondern auch formelle Erledigungen (zB Zurückweisung, Gegenstandsloserklärung), es gibt keine zweite Beschwerdevorentscheidung. 2. Formalerledigungen 2.1. Zurückweisung (§ 260 BAO) 2.1.1. Einleitung Die…
…den GebR 2025 bzw. in anderen Erlässen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Die GebR 2025 sind als Zusammenfassung des geltenden Gebührenrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Folgende Richtlinien, Erlässe und Informationen…
…1. Einleitung Rz 498: Entsprechen die Verrechnungspreise eines multinationalen Konzerns nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, so kann die Abgabenbehörde in einem Land den Gewinn eines verbundenen Unternehmens berichtigen (Primärberichtigung). Im anderen betroffenen Land muss sodann der Gewinn des anderen verbundenen Unternehmens im Wege einer Gegenberichtigung korrigiert werden…
…zur Einleitung von Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung, je Antrag | 230 Euro | Z 7 | Anträge auf Änderung des Namens oder der Firma des Anmelders oder Rechtsinhabers, Anträge auf Änderung des Anmelders oder Rechtsinhabers, auf Eintragung oder Löschung einer Lizenz oder Lizenzübertragung, eines Pfandrechtes…
…einer Streitsache tritt mit dem Einlangen (oder der Protokollierung) der Klage bei Gericht ein. Ein außerstreitiges Verfahren ist gemäß § 12 Abs. 1 AußStrG anhängig, sobald ein Antrag auf seine Einleitung bei Gericht gestellt wird oder das Gericht in einem von Amts wegen einzuleitenden Verfahren eine…
…einen Exekutionsantrag an das zuständige Bezirksgericht. 2. Der Bürgermeister stellt ein Vollstreckungsersuchen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Da die Bezirksverwaltungsbehörde über einen eigenen Amtsexekutor verfügt, nimmt sie die Exekution selbst vor. 3. Der Bürgermeister stellt selbst einen Exekutionsantrag an das zuständige Bezirksgericht. Rz 1789: Vor Einleitung…
…Werden mehrere Verpflichtungen verletzt, so ist gemäß § 21 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958) auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wobei bei den hier vorgesehenen festen Strafdrohungen gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG keine Kumulation der Strafdrohungen stattfindet. Das bedeutet, die höchste Einzelstrafdrohung der verwirklichten…