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13 Treffer351 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Zollsachverhalt (Einfuhr) ist zeitlich so nahe am Normverbrauchsabgabe-Sachverhalt (erstmalige Zulassung), dass betreffend die Beschaffenheit des einzureihenden Kraftfahrzeuges keine Unterschiede zwischen Zollsachverhalt und Normverbrauchsabgabe-Sachverhalt vorliegen. Rz 538: Zwischen dem Zeitpunkt des von den Zollbehörden bereits beurteilten Zollsachverhaltes und jenem des relevanten von der Abgabenbehörde…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 1320–1325B.14. Verweisungen (§ 14 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…31. Dezember 1991 anzuwenden. B.15.2. Umsatzsteuer von 32% Rz 1322: Für Kraftfahrzeuge, die auf Grund einer Lieferung oder einer Einfuhr einem Umsatzsteuersatz von 32% unterzogen worden sind, ohne dass der Empfänger der Lieferung oder der Importeur einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen konnte, ist…

KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703) Rz 586: Kraftfahrzeuge, die von einem oder mehreren Elektromotoren durch Akkumulatoren angetrieben werden, werden als "Elektrofahrzeuge" bezeichnet [ErlHS zu 8703]. Elektrofahrzeuge tarifieren nach 8703 80. Zu den in § 3 Z 2…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Befreiung von der Normverbrauchsabgabe in § 3 Abs. 4 Z 2 bzw. § 3 Z 4 lit. b NoVAG 1991 bezieht sich nicht nur auf den Fall, dass das konkret zu beurteilende Kraftfahrzeug durch den Steuerpflichtigen tatsächlich eingeführt wird, sondern darauf, dass bei einer allfälligen Einfuhr des…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

…II. Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ BMF-420100/0024-III/6/2016, lautet: § 1. (1) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Kosten und andere Geldleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ZollR-DG sowie für alle diese Abgaben durch Erlag eines Geldbetrages zu leistende Sicherheiten (Art. 92 Abs. 1…

KfzBStR 2021 Rz 432–438B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…vorgenommen werden. Zumeist wird bei diesen Zulassungen kein Kennzeichen ausgegeben, sodass sie auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden dürfen. Eine solche Zulassung unterliegt unabhängig von der Dauer und der tatsächlichen Nutzung auf inländischen, öffentlichen Straßen der Normverbrauchsabgabe gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 (vgl. VwGH…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…| Vorlage des Formulars U100 | Zulassung unmittelbar befreit | Fahrzeugerwerb sowie Einfuhr Drittland (Z 3) | Z 2 bzw. lit. b | | Völkerrechtlich privilegierte Personen und Einrichtungen (siehe Rz 351) | - Steuerbefreiung von der Einfuhrumsatzsteuer - Vorlage des Formulars ZBefr1 und des Grundlagenbescheides |…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…kein Anspruch auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe). Das deutsche Leasingunternehmen kann für den Anmeldungszeitraum Juni 2020 eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe iHv 1.200 Euro (8% von 15.000 Euro) beanspruchen. B.12.11. (Wieder-)Einfuhr Rz 1275: Werden Kraftfahrzeuge, für welche eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe nach…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…aus der abkommensrechtlichen Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte folgende Behandlung gründet sich im innerstaatlichen Recht auf § 6 Z 6 EStG 1988. Beispiel: Ein Innsbrucker Reiseunternehmer überstellt einen Reisebus im Marktwert von 50.000 €, der in den Büchern des Unternehmens bereits auf 10.000 € abgeschrieben ist…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1991) B.1.2.1. Allgemein Rz 411: Gemäß § 1 Z 2 NoVAG 1991 unterliegt der Normverbrauchsabgabe der innergemeinschaftliche Erwerb (Art. 1 UStG 1994) von Kraftfahrzeugen, ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zur Weiterlieferung. Ob ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, ist ausschließlich nach den Bestimmungen des…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…110 AEUV) dahin auszulegen, dass er einer Verbrauchsabgabe wie der Normverbrauchsabgabe-Grundabgabe nicht entgegensteht, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust der von einer Privatperson eingeführten gebrauchten Kraftfahrzeuge genau widerspiegeln und die Erreichung des Zieles ermöglichen, derartige Kraftfahrzeuge so zu besteuern, dass auf keinen Fall der…

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Steuerbefreiung handelt, kann die Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 von ihm nicht in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche Vergütung der Normverbrauchsabgabe an den Menschen mit Behinderung ist nicht vorgesehen. Rz 261: Bei Leasingfahrzeugen erfolgt die steuerbare Lieferung vom Fahrzeughändler an den Leasinggeber. Da…