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961 Treffer553 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Rückforderungsanspruch von 80.000. | Verdeckte Gewinnausschüttung (netto) | 300.000 | von T-GmbH gemäß innerstaatlichem Recht zu tragende KESt (33,33%) | + 100.000 | verdeckte Gewinnausschüttung (brutto) | 400.000 | KESt gemäß DBA (5%) | 20.000 | tatsächlich einbehaltene KESt…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuer. Rz 447: Sind in den ausschüttungsgleichen Erträgen inländische Dividenden enthalten, erfolgt ein Abzug der Kapitalertragsteuer bereits bei deren Ausschüttung an den Immobilienfonds durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft als Schuldnerin. Bei der späteren (fiktiven) Ausschüttung fällt keine KESt mehr an…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…nicht innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres des Fonds erfolgt oder nicht sämtliche Erträge ausgeschüttet werden, hat der inländische Fonds einen Betrag in der Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 erster Satz InvFG 2011 entfallenden KESt zuzüglich…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person. Die Erfassung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Einkünfte. Die Bank behält auf Grund der Privatvermögensfiktion KESt wie bei einer beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person, die den Anteil im Privatvermögen hält…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ff. Die Vornahme des KESt-Abzuges führt grundsätzlich bei beschränkt Steuerpflichtigen der "zweiten" Art zur Endbesteuerung. 3.4.3. Veräußerung von Fondsanteilen Rz 385: Die Veräußerung von Fondsanteilen, welche nach dem 31.12.2010 entgeltlich angeschafft wurden, unterliegt dem KESt-Abzug und daher der beschränkten…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…von der depotführenden Bank des Anlegers je nach Steuerstatus abgeführt. Hat die Körperschaft eine Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 abgegeben, wird die vom Fonds im Rahmen der Ausschüttung bzw. nach § 58 Abs. 2 InvFG 2011 ausbezahlte KESt von der depotführenden Bank nicht einbehalten…

InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Erklärung von Erträgen aus thesaurierenden Meldefonds: Erfolgen keine Ausschüttungen, sind ausschließlich ausschüttungsgleiche Erträge in der Erklärung zu erfassen. Diese sind im EXCEL der Steuerdaten unter Punkt 4 (4. Steuerpflichtige Einkünfte) angeführt. Da jedoch für inländische Dividenden die KESt bereits von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten wurde…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Ausschüttung zugrunde liegen. Somit steht Österreich als Quellenstaat an diesen Ausschüttungen grundsätzlich ein betraglich begrenztes Quellenbesteuerungsrecht zu. Rz 550: Bezieht eine im Ausland ansässige Person im Inland Einkünfte, bei denen KESt einbehalten wird, kann in bestimmten Fällen eine Entlastung erforderlich sein. Entweder besteht gemäß…

InvFR 2018 Rz 275–2813.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen siehe Abschnitt 7.4. Rz 277: Sind in den ausschüttungsgleichen Erträgen bzw. den Ausschüttungen Zinsen inländischer Schuldner im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten, unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Meldung einbehaltene KESt zu niedrig war. Rz 479: Werden korrigierte Meldungen von fristgerecht vorgenommenen Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist (§ 3 Abs. 2 Z 2 FMV 2015) und nach dem 15. Dezember des Kalenderjahres, in dem diese Meldungen vorgenommen wurden, übermittelt, sind diese von der…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 Z 1 bis 4 KStG 1988 steuerfrei. Eine bei Ausschüttung an den Fonds von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft einbehaltene KESt kann im Rahmen der Veranlagung angerechnet werden (Kennzahl 845 im Formular K2). 3.3.3.2.1.1.2. Ausländische Dividenden Rz 360: Beteiligungserträge aus…

InvFR 2018 Rz 408–4214.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die Auszahlung der Kapitalertragsteuer eines Meldefonds stellen keine steuerpflichtigen Einkünfte dar und unterliegen auch keinem Kapitalertragsteuerabzug. Steuerpflichtig sind ausschließlich ausschüttungsgleiche Erträge (siehe Rz 393). Ausnahmsweise wird auch für Ausschüttungen KESt einbehalten, wenn für diese keine eigene Ausschüttungsmeldung vorgenommen wird. 4.1.1.3.5.3…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Z 1 lit. b EStG 1988 ausgelöst wird. 7.1.1.1.2. KESt-Abzugspflicht bei Auszahlungen 7.1.1.1.2.1. Auszahlungen des AIF bzw. Investmentfonds Rz 513: Die Kapitalgesellschaft selbst muss von ihren Ausschüttungen keine KESt mehr einbehalten, weil sie gemäß § 186…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Dies gilt allerdings nur, soweit die ausgeschütteten Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital darstellen. Liegen hingegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen bzw. aus Derivaten vor, führt der KESt-Abzug nicht zur Steuerabgeltung. 3.2.2.1.2.2.2. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…führt die bei der Veräußerung des Fondsanteils einbehaltene KESt nicht zur Endbesteuerung, die Einkünfte sind zu erklären. Nicht verbrauchte Verlustvorträge aus Fondsgeschäftsjahren, die vor dem Kalenderjahr 2013 begonnen haben, werden ab dem ersten Fondsgeschäftsjahr, das 2013 beginnt, auf Fondsebene nur in Höhe von 25% berücksichtigt…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ein AIF iSd AIFMG. Die Voraussetzungen an einen AIF sind sehr weit definiert; es ist daher weder eine Investition in Wertpapiere noch die Einhaltung des Grundsatzes der Risikostreuung erforderlich. Rz 76: Ein AIF iSd AIFMG ist dann ein "inländischer" AIF, wenn sein Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist…

InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Veranlagung die ausschüttungsgleichen Erträge zu versteuern, soweit die ausschüttungsgleichen Erträge nicht ausschließlich aus Einkünften aus der Überlassung von Kapital (ordentliche Erträge) bestehen. Die von der depotführenden Stelle auf die ausschüttungsgleichen Erträge einbehaltene KESt wird im Rahmen der Veranlagung angerechnet. Zur Ausschüttung der bereits versteuerten Substanzgewinne…

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…wodurch eine allenfalls zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer korrigiert wird. Eine Korrektur des KESt-Abzuges auf ausschüttungsgleiche Erträge und die damit verbundene Korrektur der Anschaffungskosten des Investmentfondsanteils aufgrund eines Selbstnachweises kann bei nach dem 31.12.2010 angeschafften Fondsanteilen (Neuvermögen) nur durch das abzugsverpflichtete Kreditinstitut bis…

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Diese Berechnung basiert auf Vorgaben des BMF. Das Tool geht bei der Verarbeitung der Besteuerungsgrundlagen von einer Reihe von Prämissen aus und führt zu folgendem Ergebnis: 6.2.1. Ausweis des steuerlichen Ergebnisses Rz 498: Der Ausweis der Steuerdaten berücksichtigt nahezu alle denkbaren Szenarien und…

InvFR 2018 Rz 183–1933.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Für AIF-Einkünfte ist kein KESt-Abzug vorgesehen. Wird dennoch ein KESt-Abzug für diese Einkünfte vorgenommen, entfaltet er keine Abgeltungswirkung. 3.1.1.3.8. Zeitpunkt des Abzuges der Kapitalertragsteuer bei ausschüttungsgleichen Erträgen von Meldefonds Rz 193: Nach …