…Immobilien automatisch ein Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG vor. Rz 85: Immobilienspezialfonds sind keine OGAW im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG, sondern AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG. Unter einem Immobilienspezialfonds iSd § 1 Abs. 3 ImmoInvFG versteht man einen Immobilienfonds…
…gefertigte Auszüge aus dem Aktienbuch bzw. ein Ausdruck (datierter Internet Screenshot der Ownership Structure der AG) von internationalen Börsen-Informationsdienstleistern eine geeignete Informationsquelle darstellen. Für eine beispielhafte Aufzählung entsprechender Informationsdienstleister siehe Abschnitt 7.2.3.2 (Aktiengesellschaften und Europäische Gesellschaften). Im anglo-amerikanischen Rechtskreis kommen…
3.1.4. Vorteilsausgleich Rz 422: Den OECD-VPL (Glossar "Vorteilsausgleichsvereinbarung") folgend spricht man von einer Vorteilsausgleichsvereinbarung, wenn ein Vorteil, den ein verbundenes Unternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen innerhalb des Konzerns verschafft, in bestimmtem Umfang durch andere Vorteile ausgeglichen werden soll, die das erstere Unternehmen…
…hat. Werden Gesellschafterbeschlüsse nicht in einer Versammlung gefasst, besteht ebenfalls keine Gebührenpflicht. Deshalb sind Umlaufbeschlüsse, das sind außerhalb einer Versammlung im Wege der schriftlichen Beschlussfassung zustande gekommene Gesellschafterbeschlüsse, nicht gebührenpflichtig. Dies gilt auch für die bei einer Einmann-GmbH vom einzigen Gesellschafter außerhalb der Generalversammlung…
…an ein verbundenes Konzernunternehmen Leistungen erbracht werden, die von diesem ohne wesentliche Veränderungen an fremde Dritte weitergeleitet werden. Es ist dies eine Methode, die vornehmlich bei konzernabhängigen Vertriebsgesellschaften zum Einsatz gelangt (Z 2.27 OECD-VPL). Erfolgt der Warenvertrieb über eine Kette von Gesellschaften mit…
…Beiträge (inklusive allfälliger Ausgleichszahlungen) der einzelnen KVV-Teilnehmer führen zu originären Aufwendungen der KVV-Teilnehmer. Ein KVV ähnelt daher gewissermaßen einer innerbetrieblichen (Kosten-)Umlage, die auf gesellschaftsrechtlicher Ebene stattfindet. Anders als im Fall einer Konzernumlage liegt im Fall des KVV kein schuldrechtlicher Leistungsaustausch zwischen den…
3. Energiegemeinschaften 3.1. Allgemeines Rz 100: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 101: Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom…
…1 Zulassungsstellenverordnung - ZustV). 10.14.1.2. Überstellungsfahrtschein Rz 684: Darunter versteht man die Bestätigung der Bewilligung, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger oder zugelassene, deren Kennzeichentafeln in Verlust geraten sind oder für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, vorübergehend auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwenden…
…Verfahren, dem der jeweilige Vorbescheid zugrunde zu legen ist, Parteistellung haben. Beispiel 5: An der A-OG sind zwei in Österreich sowie zwei im Ausland ansässige natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt. Ein an diese Gesellschafter gerichteter Vorbescheid unterliegt nicht dem automatischen Informationsaustausch (§ 7a Abs. 4…
…auf eine gebundene Bilanzposition zu indisponiblen Einlagen werden (Umgliederung vom disponible Einlagen-Subkonto auf das indisponible Einlagen-Subkonto). Bei einer Teilübertragung des Bilanzgewinnes (zB Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) besteht grundsätzlich ein Wahlrecht, entweder disponible Einlagen oder disponible Innenfinanzierung für die Umwandlung in indisponible Eigenkapitalbestandteile zu verwenden…
…OECD-MA für vorbereitende oder Hilfstätigkeiten. Nehmen die im Homeoffice ausgeübten Tätigkeiten weniger als 25% der Gesamtarbeitszeit des Arbeitnehmers ein (zB ein Tag pro Woche), wird man typischerweise noch von einer bloß gelegentlichen Nutzung ausgehen können (EAS 3323 und EAS 3445); eine mehr als 50…