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PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…1 Z 1 ElAbgG). Der Eigenverbrauch ist steuerbar und steuerpflichtig. Hingewiesen sei darauf, dass die Begünstigungen für den Eigenverbrauch elektrischer Energie - auch von Überschusseinspeisern - in den letzten Jahren mehrfach geändert wurden und auch weiter geändert werden. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die aktuelle Rechtslage…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung Rz 59: Wird bei Überschusseinspeisung der produzierte Strom neben der Lieferung ins öffentliche Stromnetz auch für andere unternehmerische Zwecke genutzt, so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Erzeugergemeinschaft wieder entnommen und verbraucht wird (§ 3 Abs. 4 ElAbg-ESBV). Die Weiterleitung von selbst erzeugtem Strom innerhalb einer begünstigten Erzeugergemeinschaft für Zwecke des Eigenverbrauchs ist daher nicht begünstigungsschädlich, auch wenn dabei niedrige Ebenen öffentlicher Netze eingesetzt werden, damit für die begünstigte Erzeugergemeinschaft nicht gesondert…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.2. Umsatzsteuer 2.2.2.1. Unternehmereigenschaft Rz 56: Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…

PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.1.2. Steuerbefreiung Rz 41: Die Ausführungen zu Volleinspeisern in Rz 14 f gelten entsprechend auch für Überschusseinspeiser. Beispiel 7: a) A installiert auf seinem Eigenheim eine Photovoltaikanlage mit 16 kWp. Damit werden 16.000 kWh Strom produziert. 12.000 kWh davon verbraucht…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 60: Die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge…

PV-Erlass Rz 76–862.3. Inselbetrieb
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.3. Inselbetrieb 2.3.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Rz 76: Beim Inselbetrieb wird der produzierte Strom ausschließlich zur Eigenbedarfsdeckung verwendet und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Je nach Verwendung des produzierten Stroms ist die Anlage der Privatsphäre bzw. hoheitlichen Sphäre oder der Sphäre der…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.1.1.2. Steuerbefreiung Rz 14: Steuerfrei sind seit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.1.2.4. Übersicht Rz 110: | Gemeinsam Energie erzeugen - Modelle im Vergleich | Modell | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | lokal | regional | Zulässig für (Energieart) | Strom | erneuerbaren Strom und Wärme | Strom…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auf Grund einer inländischen Lieferung oder eines innergemeinschaftlichen Erwerbs entsteht (z.B. Eigenimport, Änderung der Verhältnisse durch Nutzungsänderung, Eigenverbrauch), ist die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente. Der gemeine Wert ist nach § 10 BewG 1955 zu ermitteln und wird demnach durch den Einzelveräußerungspreis…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder Rz 129: Einzelne Teilnehmer (Prosumenten) der EEG haben die Einnahmen, die sie aus der EEG für die Nutzung des Überschussstroms (Lieferung von Strom/Erlöse aus der Nutzungsvereinbarung) erhalten, steuerlich zu erfassen und unter den allgemeinen Voraussetzungen der Einkommensteuer…

PV-Erlass Rz 46–502.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…möglich (KStR 2013 Rz 67). 2.2.1.5. Sonderthemen Rz 48: Bei nach §§ 34 ff BAO abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften kann eine für den Eigenverbrauch dimensionierte Photovoltaikanlage als entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO) angesehen werden. Ist von vornherein - über die Nutzungsdauer der Anlage betrachtet…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Tatbestand des § 1 Z 4 NoVAG 1991 auch bei einer Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung erfüllt. B.1.4.3. Eigenverbrauch durch Entnahme Rz 452: Der Tatbestand des Eigenverbrauchs ist erfüllt, wenn ein zuvor begünstigt verwendetes Kraftfahrzeug im Sinne des § 3 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 829–833B.5.4.3. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…hat. B.5.4.4. Eigenverbrauch Rz 831: In Fällen der Zulassung eines Neufahrzeuges als Anlagevermögen eines Fahrzeughändlers bestimmt sich der gemeine Wert am inländischen Händler(verkaufs-)preis (ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente) unter Berücksichtigung eines handelsüblichen Nachlasses. B.5.4.5. Kraftfahrzeuge aus Eigenmontage Rz…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung (Z 3). Im Falle der/s Lieferung nach Z 4 ist dies der Zeitpunkt der Lieferung (Z 4). Eigenverbrauchs ist dies der Zeitpunkt der Entnahme (Z 4). Änderung der Nutzung ist dies der Zeitpunkt der Nutzungsänderung (Z 4). Rz 132: Von…

KfzBStR 2021 Rz 239–246A.3.6.2.2. Rechtslage ab 30. Oktober 2019 bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung (Z 3). Im Falle der/s Lieferung nach Z 4 ist dies der Zeitpunkt der Lieferung (Z 4) Eigenverbrauchs ist dies der Zeitpunkt der Entnahme (Z 4) Änderung der Nutzung ist dies der Zeitpunkt der Nutzungsänderung (Z 4) Rz 243: Von…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Beweisvorsorgepflicht des Unternehmers auszugehen, um den Zustand des Kraftfahrzeuges bezogen auf den Zeitpunkt der Lieferung, des Eigenverbrauchs und der Nutzungsänderung feststellen zu können. Insbesondere in jenen Fällen, in denen nach dem Umbau ein Rückumbau erfolgt, sind die Umbaumaßnahmen im Nachhinein ohne Vorliegen entsprechender Beweisunterlagen nicht…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bis 455). Rz 695696: Gemäß § 6 Abs. 8 NoVAG 1991 ist bei der Lieferung, beim Eigenverbrauch, bei der Nutzungsänderung oder der neuerlichen Zulassung eines zuvor gemäß § 3 NoVAG 1991 befreiten Kraftfahrzeuges die Normverbrauchsabgabe nach jener Rechtslage zu bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen (befreiten) Zulassung…