…internationalen Verrechnungspreiskonflikten wirkungsvoll vorgebeugt werden kann. Es schlagen daher auch die jeweiligen neuen Erkenntnisse über die OECD-VPL auf die Auslegung des § 6 Z 6 EStG 1988 durch. Beispiel: Die österreichische Muttergesellschaft gewährt an ihre niederländische Tochtergesellschaft einen zinsenfreien Kredit. Nach den OECD-VPL wäre…
…wenn das Gesamtvermögen im für den Kontoinhaber geprüften Jahresabschluss nicht innerhalb der zulässigen Grenzen liegt, oder wenn die Anmerkungen oder Fußnoten im geprüften Jahresabschluss einen Hinweis darauf geben, dass der Kontoinhaber in Bezug auf den behaupteten Status nicht berechtigt ist. Entscheidet sich ein meldendes Finanzinstitut…
… dies ist zB dann der Fall, wenn nur die Produkte der Muttergesellschaft oder sonst Konzernprodukte kommissionsweise für die Muttergesellschaft vertrieben werden. Im Übrigen kann auch das Organ einer Kapitalgesellschaft (zB ein Geschäftsführer) bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen eine Vertreterbetriebsstätte begründen (EAS 1666, EAS 2111). Rz 275…
…vor, wenn die österreichische Aufsichtsbehörde (FMA) den OGAW gemäß § 50 InvFG 2011 bewilligt hat (siehe auch § 3 Abs. 2 Z 8 InvFG 2011). Der aufsichtsrechtlichen Einordnung als "inländischer" OGAW folgt auch die steuerliche Einordnung, falls für diese die Inlands- oder Auslandseigenschaft relevant ist (zB für …
…Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches gemeinschaftliches Band in Bezug auf die originäre Erzielung der Einkünfte der Beteiligten (Hinweis auf VwGH 29.5.1996, 94/13/0046). Rz 383: Personengesellschaften in diesem weiten Sinn können indessen nur dann im…
…Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name und Adresse des Kontoinhabers, Ansässigkeitsstaat(en) für steuerliche Zwecke und Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (Sec. V Rz 14 CRS-Kommentar…
…Gewinn, kann jedoch keine zusätzlichen Besteuerungsrechte begründen. Im Fall von Abkommensmissbrauch tritt die Sperrwirkung hingegen nicht ein. Beispiel: Die österreichische A-GmbH erhält von ihrer in Staat X ansässigen Muttergesellschaft (X-GmbH) ein Darlehen und diese verzichtet darauf, hierfür fremdübliche Zinsen von 100 zu verrechnen…
…Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer berücksichtigt werden. 2.4.1 Ungleiche Anteile an Stimmrechten und Aktien Bei Vorliegen von ungleichen Anteilen an Stimmrechten und Aktien ist der jeweils höhere Wert für die Feststellung von wirtschaftlichen Eigentümern heranzuziehen. Sollte beispielsweise eine natürliche Person nur 20% der Aktien…
…Steuerpflicht des Geschäftsführers sowohl nach inländischem Recht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) als auch nach zwischenstaatlichem Recht (Art. 7 OECD-MA) der österreichischen Besteuerung unterliegen. Wegen der in Art. 3 Abs. 2 OECD-MA ausdrücklich bestätigten Rückgriffsmöglichkeit auf innerstaatliches Recht können die Geschäftsführerbezüge…
…des KESt-Abzuges siehe Rz 165. Rz 81: Liegt eine Negativbescheinigung durch die FMA vor, ist diese für steuerliche Zwecke ebenso beachtlich. Sofern seit der letzten negativen Einstufung wesentliche Änderungen eingetreten sind, ist eine eigenständige Qualifikation für österreichische steuerliche Zwecke vorzunehmen. 2.1.4.1…
…Überprüfungspflichtige und meldepflichtige Konten (§§ 34 bis 36 GMSG) Rz 32: Im Gegensatz zu bestehenden Konten natürlicher Personen wird für die Meldepflicht von bestehenden Konten von Rechtsträgern eine Wertgrenze vorgesehen. Wenn ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers zum Stichtag 30. September 2016 einen Gesamtkontosaldo oder -wert im…
…Das betrifft die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 sowie den Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten gemäß § 107 EStG 1988. § 61 Abs. 3 Z 2 BAO stellt klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe auch für die Kontrolle der…
7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…
…OECD-VPL). Daher wird beispielsweise nicht verrechenbar sein: a)die Gewährung und Nutzung des Konzernrückhalts einschließlich des Rechts, den Konzernnamen zu führen (BFH 9.8.2000, I R 12/99, BStBl II 2001, 140) sowie der Vorteile, die sich allein aus der rechtlichen, finanziellen und…
…Arbeitgeber freiwillig Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt Österreich abführen (§ 47 Abs. 1 lit. b EStG 1988). Weiters ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung von Lohnbescheinigungen gemäß § 84a Abs. 1 EStG 1988. Diese hat der Arbeitgeber dem Finanzamt Österreich zu übermitteln…
…von der Urkunde ein amtlicher Gebrauch im Inland gemacht wird (siehe Rz 120 ff). Rz 1192: Bleibt die ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung der Geschäftsführung durch den Geschäftsherrn aus bzw. hat er dadurch keinen Vorteil erlangt, so ist der Geschäftsführer selbst zur Entrichtung der Gebühr verpflichtet.
…Im Fall der konzerninternen Personalgestellung gilt die durch das VwGH-Erkenntnis geschaffene neue Rechtslage. (6)Aussagen in Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Finanzen (Richtlinien, Erlässe, Protokolle, Kundmachungen, EAS-Auskünfte), die noch auf der Gleichbehandlung der Arbeitgebereigenschaft nach österreichischem innerstaatlichen Recht und Abkommensrecht beruhen und damit der…
…analysieren sein, ob die in Bezug auf den Kundenstock wesentlichen Mitarbeiterfunktionen von der Betriebsstätte oder vom Stammhaus ausgeübt wurden. Der Kundenstock könnte demnach auch im wirtschaftlichen Miteigentum beider Unternehmensteile stehen. Veräußert die österreichische Vermögensverwaltungs-AG einen Teil ihres Klientenstocks an eine schweizerische Kapitalgesellschaft, ist der…
…Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet…
…handelt (Sec. V Rz 20 CRS-Kommentar). Feststellung der beherrschenden Personen eines Kontoinhabers: Zur Feststellung der beherrschenden Personen eines Kontoinhabers kann sich ein meldendes Finanzinstitut auf die aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhobenen und verwahrten Informationen verlassen. Feststellung, ob eine beherrschende…