…zu können. Rz 379: Rechtsgrundlagen neben den in den jeweiligen Materiengesetzen genannten sind: für die Ausstellung der Legitimationskarten: Legitimationskartenverordnung (LKVO), BGBl. II Nr. 208/2021; für diplomatische Privilegien und Immunitäten: Wiener Diplomatenkonvention (WDK), BGBl. Nr. 66/1966; für konsularische Privilegien und Immunitäten: Wiener Konsularrechtskonvention (WKK)…
2.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG) 2.3.3.2.1. Begünstigte Vereinigungen Rz 48: Gemäß § 2 Z 3 GebG sind juristische Personen des Privatrechtes (Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche…
A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 350: Für völkerrechtlich privilegierte Personen ist in § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. in § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24…
…der Rz 375. Auf allfällige Verwendungsauflagen und/oder Sperrfristen aufgrund der maßgeblichen Rechtsgrundlagen ist zu achten. Rz 375: Hinsichtlich jener Diplomaten mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständiger Ansässigkeit in Österreich bestehen hier jedoch Einschränkungen. Nach Art. 38 Abs. 1 Wiener Diplomatenkonvention (WDK), BGBl. Nr. 66/1966…
…Bei Veräußerung innerhalb der Sperrfrist hätte zwar der Diplomat die Normverbrauchsabgabe nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 zu entrichten, doch kann er auf Grund der Wiener Diplomatenkonvention dazu nicht verpflichtet werden, sodass der Käufer auch in diesem Fall die Normverbrauchsabgabe nach § 1 Z 3 lit…