…Verwendung Rz 6265: Im Falle einer Fahrzeugüberlassung seitens eines ausländischen Unternehmens an einen inländischen Dienstnehmer, (selbständigen) Handelsvertreter oder Geschäftsführer ist der Gegenbeweis zu erbringen. Der Beweis ist erbracht, wenn dargelegt wird, dass die Tätigkeit dem ausländischen Unternehmen zweifelsfrei zuzurechnen ist und somit keine freie Verfügbarkeit…
…Hauptgesellschafter begründet, sondern kommt auf Grund der gleichen Bindungen zustande, die auch bei nicht verbundenen Unternehmen zur Abhängigkeitseinstufung führen (OECD-MK Art. 5 Z 105 und 113). Fehlt es an rechtlicher oder auch wirtschaftlicher Unabhängigkeit, wird ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinn von Art. 5 Abs. 5…
…stellt seinem inländischen Dienstnehmer zur Erfüllung seiner Dienstverrichtungen in Österreich einen Pkw mit ausländischem Kennzeichen als Dienstfahrzeug zur Verfügung; eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges liegt im Ausland, weil die Verfügungsmacht über das Kraftfahrzeug beim Dienstgeber liegt und er den Nutzen…
…Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitgebereigenschaft im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen und bewirkt keine Änderung der Arbeitgebereigenschaft auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis gilt ferner nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens…
… 2 Abs. 1 Z 7 BiBuG 2014, weil dort die Vertretung im Rechtsmittelverfahren ausdrücklich ausgeschlossen wird (vgl. auch UFS 11.05.2010, RV/1092-L/08)]. Anträge auf Abänderung, Zurücknahme und Aufhebung eines Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides Antrag auf Wiederaufnahme eines Umsatzsteuerfestsetzungsverfahrens (§ 303 BAO) Wiedereinsetzungsantrag (§ 308 BAO) wegen…
…in dem sich die Betriebsstätte des Unternehmens befindet, an dem sich der Investor als echter stiller Gesellschafter beteiligt hat. Derartige besondere Klauseln finden sich zB in den Abkommen mit Italien, Kroatien, Malta, Polen, der Schweiz, Slowenien, Spanien und den USA. Rz 389: Auch eine Erbengemeinschaft…