RIS AI
4 Treffer321 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…2 und 4, 31d Abs. 4 und 31e dritter Satz Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.6. Dienstgeberbeitrag Rz 172: Für die Erhebung des Dienstgeberbeitrags ist das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 43 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.7. Beitrag von land- und…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…60 Abs. 1 Z 1 BAO). Rz 160: Für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist § 43 FLAG 1967 sinngemäß anzuwenden (§ 122 Abs. 8 vorletzter Satz WKG). Daher ist das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt für die Erhebung des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag zuständig. Diese Norm…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

GebR 2025 Rz 590–59510.11. Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.11. Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12 GebG) 10.11.1. Gegenstand der Gebühr Rz 590: Mit der Tarifpost 12 werden Pauschalgebühren für verschiedene Verfahren des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) festgelegt. Mit Ausnahme einiger weniger Erledigungsgebühren, die für amtswegige Verfahren nach dem AuslBG anfallen, regelt die Tarifpost vor…