…normiert für Investmentfonds eine eigene KESt-Befreiung bezüglich Dividenden, wenn deren Schuldner weder Wohnsitz, Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Darüber hinaus besteht eine KESt-Befreiung des Investmentfonds für Zinsen, Kursgewinne und Derivate gemäß § 27 Abs. 2 Z 2, Abs. 3 und Abs…
…1 InvFG 2011 genannten Veranlagungsinstrumente (Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Anteile an OGAW und vergleichbaren OGA, Sichteinlagen und Derivate) investieren. Rz 63: Pensionsinvestmentfonds iSd der §§ 168 bis 174 InvFG 2011 sind von der FMA zu bewilligen und zu beaufsichtigen. Zudem können diese nur die Rechtsform eines inländischen Sondervermögens…
…Eine Ausnahme vom besonderen Steuersatz besteht, wenn die Erzielung von Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und aus Derivaten den Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit des Anteilinhabers bildet. Für Veräußerungen nach dem 31.3.2012 und vor dem 1.1.2016 galt noch der besondere Steuersatz von 25…
…57: Der Ausdruck "Investmentunternehmen" bedeutet einerseits einen Rechtsträger, der gewerblich vorwiegend eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten für einen Kunden ausübt: a)Handel mit Geldmarktinstrumenten (zum Beispiel Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate, Derivate), Devisen, Wechselkurs-, Zins- und Indexinstrumenten, übertragbaren Wertpapieren oder Warentermingeschäfte, b)individuelle und kollektive Vermögensverwaltung…
…30% des Kapitals des EuVECA betragen. Das Kapital des EuVECA darf durch Kreditaufnahme, Wertpapierleihe, Engagements in Derivatepositionen oder auf andere Weise nicht über den Betrag des zugesagten Kapitals hinaus erhöht werden (kein "Leveraging"). Der Betrag, den der EuVECA mittels Fremdkapital (Darlehen, Schuldtitel oder Garantien) finanziert…
…30% des Kapitals des EuSEF betragen. Das Kapital des EuSEF darf durch Kreditaufnahme, Wertpapierleihe, Engagements in Derivatepositionen oder auf andere Weise nicht über den Betrag des zugesagten Kapitals hinaus erhöht werden (kein "Leveraging"). Der Betrag, den der EuSEF mittels Fremdkapital (Darlehen, Schuldtitel oder Garantien) finanziert…
…Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG entsprechen. Zu den außerordentlichen Erträgen zählen: realisierte Substanzgewinne und -verluste aus der Veräußerung von Fondsvermögen und Einkünfte aus Derivaten. Zu diesen Einkünften kommen bei AIF andere Einkünften iSd EStG 1988 hinzu ("AIF-Einkünfte"). 3.1.1.1.4…
…27 Abs. 2 EStG 1988 (ordentliche Erträge) sowie 60% der realisierten Substanzgewinne (Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 und Einkünfte aus Derivaten gemäß § 27 Abs. 4 EStG 1988) abzüglich der damit zusammenhängenden Aufwendungen. Rz 171: Ausgenommen sind inländische Dividendenerträge, weil ein…
…und Forderungswertpapieren sowie damit zusammenhängenden Derivaten. Nach § 198 Abs. 2 Z 1 und 2 iVm § 200 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 erfolgte eine stufenweise Anhebung der Besteuerungsgrundlage von 20% der realisierten Substanzgewinne auf Aktien und damit in Zusammenhang stehenden Derivaten auf 60% der gesamten…
… 27 Abs. 2 EStG 1988, Einkünfte aus Wertsteigerungen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 und Einkünften aus Derivaten gemäß § 27 Abs. 4 EStG 1988 zu enthalten. Daneben sind Änderungen in der Depotinhaberschaft anzugeben. Weiters ist die Summe der insgesamt für den Verlustausgleich berücksichtigten Verluste sowie…
…soweit die ausgeschütteten Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital darstellen. Liegen hingegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen bzw. aus Derivaten vor, führt der KESt-Abzug nicht zur Steuerabgeltung. 3.2.2.1.2.2.2. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot Rz 289: Befindet sich…
…EStG 1988, dass die Anteile im Privatvermögen gehalten werden (Privatvermögensfiktion) wird nur dieser Teil der KESt unterworfen. Nach § 97 Abs. 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten aus Fondsanteilen, die im Betriebsvermögen gehalten werden, nicht der Endbesteuerung. Natürliche Personen, die…
…Aufwendungen und Ausgaben eine besondere Bedeutung zu. Zu den Anschaffungsnebenkosten siehe Rz 317. Rz 376: Nach § 27a Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ist bei allen Wirtschaftsgütern und Derivaten, die sich in einem Depot befinden und dieselbe ISIN haben, der gleitende Durchschnittspreis als Anschaffungskosten anzusetzen…
…Daher führen insbesondere Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3 EStG 1988), Dividenden oder Einkünfte aus Derivaten, die bisher nicht als Wertpapier- und Liquiditätsgewinne erfasst waren, zu ausschüttungsgleichen Erträgen. Dadurch erfolgt eine Annäherung der Besteuerung von Immobilienfonds an die Besteuerung von Kapitalanlagefonds. Zudem…