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BMF-010221/0792-VI/8/2013Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen Österreich und Deutschland zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0792-VI/8/201314.02.2014

…der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland übereingekommen, dass aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung und der Verwaltungsökonomie ab 1. Januar 2013 im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen die Amtshilferichtlinie gegenüber dem AHV 1954 und dem zwischen den Vertragsstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. August 2000 (DBA) in…

BMF-010221/0463-VI/8/2016Konsultationsvereinbarung vom 23. Juni 2016 zwischen Österreich und Deutschland betreffend die verwaltungsbehördliche Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0463-VI/8/201601.08.2016

…gleichzeitige Prüfungen erfolgen nach den Bestimmungen der Zusammenarbeitsverordnung (Artikel 28, 29 und 30). 4. Die Durchführung der Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland richtet sich, vorbehaltlich der Ausnahmen lt. Absatz 3…

2021-0.412.101Sammelerlass zur Aufhebung einzelner abgestimmter Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.412.10117.06.2021

…Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH", "Sondervergütungen von einer Immobilien-KEG", "Manpower-Leasing von Österreich nach Deutschland", "Erlöse aus der Liquidation von Kapitalgesellschaften" und "Workshop-Mitwirkende" sind überholt und werden daher aufgehoben. (4) Die Punkte 1 und 2 des Erlasses des BMF vom 25. Juni 1999…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die nach der Funktionsanalyse dem Stammhaus zuzuordnen sind, kann - solange Art. 7 der von Österreich abgeschlossenen DBA nicht entsprechend revidiert wird - keine fiktive Lizenzgebühr verrechnet werden. Vielmehr wäre zu prüfen, ob durch die Nutzung in der Betriebsstätte eine Änderung in Hinblick auf die Ausübung der…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…natürlichen Personen siehe Rz 284 ff. Zu beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen siehe Rz 329 ff. Zu juristischen Personen siehe Rz 332 ff. Bei Immobilienfonds deren Immobilien sich ausschließlich in Staaten befinden, die mit Österreich ein DBA mit Befreiungsmethode abgeschlossen haben, sind Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne steuerfrei…

2022-0.232.980Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.232.98030.03.2022

…Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und…

BMF-010224/0374-IV/8/2018Konsultationsvereinbarung vom 30. Oktober 2018 zur Auslegung von Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010224/0374-IV/8/201822.11.2018

…die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur für die Entgeltfortzahlungen…

2021-0.410.198Sammelerlass zur Bereinigung überholter Erlassaussagen betreffend die Auslegung des DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.410.19817.06.2021

…1993, betreffend die Berechnung der Baustellenfrist bei Auftragsvergabe in Baulosen ist aufzuheben, da die Berechnung der Baustellenfrist bei Auftragsvergabe in Baulosen nach den Grundsätzen des OECD-MK erfolgen soll (vgl. auch Ziffer 16 des Protokolls zum gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland, BGBl. III Nr…

BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…auf die vereinbarten Arbeitstage zu ermitteln. Beispiel 1: B, wohnhaft in Deutschland innerhalb der Grenzzone, ist teilzeitbeschäftigt und arbeitet im ganzen Kalenderjahr lediglich zwei Tage pro Woche in Österreich innerhalb der Grenzzone. Im Zuge seiner Tätigkeit ist B an 17 Tagen aus dienstlichen Gründen in…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…(im Folgenden als "Abkommen" bezeichnet) haben die zuständigen Behörden Deutschlands und Österreichs die folgende Konsultationsvereinbarung zur Anwendung des Abkommens zur Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des Abkommens jeweils iVm Ziffer 8 des Protokolls zum Abkommen erzielt: Inhaltsverzeichnis…

2023-0.913.347Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten gemäß dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34722.12.2023

  Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch…

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der Vertrieb von Konzernprodukten in Österreich in der Weise umgestellt, dass eine bisher auf Eigenhandelsbasis tätige Vertriebstochtergesellschaft zu einer bloßen Kommissionärstochtergesellschaft herabgestuft wird, kann die ausländische Muttergesellschaft hierdurch eine österreichische Vertreterbetriebsstätte begründen (EAS 2681, EAS 2988; für die Sonderregelung im DBA-Deutschland siehe Rz 337)…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Betriebsstätten der Gesellschafter, und zwar auch im Fall doppelstöckiger Konstruktionen (vgl. VPR 2010 Rz 276). Die in den deutschen Einkünften des österreichischen Anlegers enthaltenen Gewinne der operativen deutschen Personengesellschaft sind daher in Österreich gemäß Artikel 7 iVm Artikel 23 DBA-Deutschland steuerfrei zu stellen.  

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…in Österreich ein steuerpflichtiger Gewinn von 220.000 € (300.000 - 80.000). In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Passiveinkünfte ausländischer Betriebsstätten einer inländischen Körperschaft gemäß § 10a Abs. 6 Z 2 KStG 1988 der sinngemäßen Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen, auch wenn das DBA eine…

VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die allerdings keine Lieferaufträge entgegennehmen, jedoch durch Werbestrategien an der Markterschließung in Österreich mitwirken, dann ist zu vermuten, dass diesem Büro nicht bloß eine unterstützende Hilfsfunktion im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland zukommt. Denn die Umsetzung von Marktzugangsstrategien zählt zu den Kernaufgaben…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich das Finanzamt Österreich zuständig ist. Rz 78: Davon umfasst sind: Die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben (zB Art. 27 DBA-Deutschland). Die Rückzahlung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…DBA fallende Teil der Gestellungsvergütung (insbesondere Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Gewinnaufschlag) des ausländischen Konzernunternehmens (Gestellers) aus der Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 ausgeschieden werden. (5)Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da durch Art. 15 Abs. 3 DBA…

VPR 2021 Rz 279–2832.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light"
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zu allen DBA-Partnerstaaten an. Ungeachtet dessen hat das DBA-Deutschland Vorrang und die dort vorgesehene Betriebsstättengewinnzurechnung ist jedenfalls anzuwenden. Es empfiehlt sich bei der Dokumentation über die abkommenskonforme Gewinnzurechnung auf Basis des AOA light auch nachzuweisen, dass Österreich sein Besteuerungsrecht entsprechend dem DBA ausübt…

VPR 2021 Rz 335–3382.2.3.6. Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…jedoch in Bezug auf Deutschland, da im DBA-Deutschland (als einzigem der österreichischen DBA) der Ein-Steuerpflichtiger-Ansatz ausdrücklich festgeschrieben ist (so mittlerweile auch OECD Additional PE Guidance 2018 Z 44 und 57). Gemäß dem Schlussprotokoll zu Art. 5 DBA-Deutschland wird im Fall verbundener…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…nach Österreich, dann fallen die in die deutsche KG einfließenden Gewinnausschüttungen der deutschen Betriebs-GmbH nach deutschem Recht unter Art. 7 DBA-Deutschland und sind in Deutschland zu besteuern. Nach österreichischem Recht hingegen kommt hierauf Art. 10 DBA-Deutschland zur Anwendung, der das Besteuerungsrecht Österreich…