… 22 Abs. 1 Führerscheingesetz - FSG) | Z 2 | als Duplikat | Z 3 | auf Grund der Umschreibung einer ausländischen Lenkberechtigung | Z 4 | auf Grund der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung, ausgenommen der Verlängerung einer Lenkberechtigung für die Klassen C (C1), CE (C1E…
… siehe Rz 530 ff) und § 14 TP 16 GebG (Führerscheine, siehe Rz 710 ff) angeführten Schriften und Amtshandlungen | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 25 | Anfragen über das Bestehen von Rechtsvorschriften oder deren Anwendung | | Z 26 | Eingaben…
C.2.2.9. Elektrisch angetriebene KraftfahrzeugeEmissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992) Rz 1419: Mit Abgabenänderungsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 108/2022 (Rechtslage seit 1. Jänner 2023), wurde die Befreiungsbestimmung in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 inhaltlich an § 3 Abs…
Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…
Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…
C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge Rz 1518: Die Steuer je Monat beträgt bei allen übrigen Kraftfahrzeugen (nicht Krafträder und Kraftfahrzeuge der Klasse M1 [Personenkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen] (beispielsweise Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, L7e oder N1) je Kilowatt…
C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992) Rz 1413: Die Kategorie "Invalidenkraftfahrzeug" wurde durch die 31. KFG-Novelle (BGBl. I Nr. 43/2013) mit 26. Februar 2013 ersatzlos gestrichen und ist daher faktisch als gegenstandslos bzw. "totes Recht" zu betrachten…
A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…